Witten. . Auch nach der Schlappe vor dem Wittener Amtsgericht will der Wohnungskonzern LEG an seiner Praxis festhalten, Mieterhöhungen gegebenenfalls juristisch durchzusetzen. Wie berichtet, hatten sich zwei Bewohner der Knappensiedlung erfolgreich geweigert, einem Anstieg ihrer Miete zuzustimmen.

Nachdem die LEG am Montag (27.1.) vor Gericht damit scheiterte, Mieterhöhungen gegen zwei Herbeder Mieter aus der Knappensiedlung durchzusetzen, verteidigt das Wohnungsunternehmen nun gegenüber unserer Zeitung seine Praxis und die Klagen gegen seine Bewohner. Der Mieterverein hatte von „Abzocke“ gesprochen, weil die LEG bei Berechnungen vom höchstmöglichen Quadratmeterpreis ausging.

Danach gefragt, wie der Wohnungsriese sein Vorgehen im aktuellen Fall begründe, gibt es in einer schriftlichen Stellungnahme nur eine allgemeine Antwort: „Die LEG-Mieten orientieren sich am lokalen Marktumfeld, berücksichtigen aber auch die jeweiligen Ausstattungsstandards der Wohnungen.“ Eine solche Wohnung könnte mehr wert sein, als der im Mietspiegel angegebene Mittelwert. Bei der Beurteilung spielten etwa die Lage oder die Entwicklungsperspektiven der Siedlung eine Rolle. „Selbstverständlich lassen wir unsere Vorgehensweise regelmäßig juristisch prüfen“, so die LEG. Die Häuser in der einstigen Bergarbeitersiedlung sind rund 60 Jahre alt.

Oberwert durfte nicht zugrunde gelegt werden

Deshalb hat das Amtsgericht entsprechende Kriterien nicht festgestellt und sah es nicht gerechtfertigt, beim Quadratmeterpreis vom Oberwert auszugehen. An der Praxis, Mieterhöhungen trotz mehrerer Pleiten vor Gericht notfalls durch eine Klage durchzusetzen, will die LEG dennoch weiter festhalten. „Es ist angebracht und sinnvoll, dass die Gerichte Mieterhöhungen gründlich prüfen, wenn der Mieter der Erhöhung widerspricht“, heißt es

Die Rechtssprechung unterliege einem ständigen Wechsel und sei deshalb nicht immer eindeutig.Die Urteilslage zeige, dass keinesfalls Einigkeit darüber herrsche, welche Kombination von Kriterien eine Mietanpassung ausgehend vom höchsten Quadratmeterpreis rechtfertige und welche nicht, so der Wohnungsriese.