Witten/Hagen. . Eine ehemaligen Mitarbeiterin (33) des Ennepe-Ruhr-Kreises muss zum achten Mal vor Gericht. Der Vorwurf, von dem die Wittenerin zuletzt freigesprochen wurde, lautet „Falschbeurkundung im Amt“. Doch jetzt geht die Staatsanwaltschaft in Berufung.
Schon acht Mal musste sich eine ehemaligen Mitarbeiterin des Ennepe-Ruhr-Kreises vor Gericht erscheinen. Der 33-Jährige aus Witten war Sachbearbeiterin im Straßenverkehrsamt. In diesem Zusammenhang wurde ihr vorgeworfen, "Falschbeurkundungen im Amt" vorgenommen zu haben. Nachdem sie zuletzt freigesprochen wurde, muss sie nun wieder vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft geht in Berufung.
Als Sachbearbeiterin im Straßenverkehrsamt soll die Frau in zwei Fällen getrickst haben – einmal im März 2012 in Schwelm und einmal im Februar 2011 in Herbede. Beide Male, so der Vorwurf, hätte sie für einen Wittener Autohändler aus Gefälligkeit zwei Oldtimer vom Typ Ford Mustang zugelassen, ohne dass die erforderlichen Unterlagen vorhanden waren. Auch seien von ihr, so die Anklage, „amtliche Schriftstücke bewusst manipuliert“ worden, indem sie beim elektronischen Einscannen von Dokumenten „absichtlich Ecken umknickte“, so dass die Fahrgestellnummern nicht lesbar waren.
Angeklagte beteuert Unschuld
Die Staatsanwältin sprach von „arg perfider Vorgehensweise mit hoher krimineller Energie“, forderte 5.400 Euro Geldstrafe. Sie sei unschuldig, beteuert die Angeklagte. Der einzige Vorwurf, den sie sich zu machen habe, sei, dass sie wohl „schludrig“ gearbeitet hätte.
In der Strafsache wird es eine erneute Verhandlung geben, bestätigt Oberstaatsanwalt Dr. Pauli: „Wir haben Berufung eingelegt.“ Ein Termin stehe noch nicht fest.
Von Kollegen immer sehr geschätzt
Anders verhält es sich vor dem Hagener Arbeitsgericht. Dort ist die Frau am 26. März bereits zum sechsten Mal vorgeladen – diesmal geht es um eine Zeugnis-Berichtigungsklage gegen den EN-Kreis. Im zweiten Anlauf wird ein gutes Zeugnis eingeklagt und um Formulierungen gerungen, die man auf Seiten des Kreises „glatt für Lügen“ hält. Der Kreis will im Zweifel sogar Ex-Kollegen als Zeugen aufmarschieren lassen.
Denn das möchte man der gekündigten Mitarbeiterin – wie von ihr eingeklagt – schon gar nicht attestieren: „Aufgrund ihrer Wesensart und Leistungsfähigkeit, ihrer Teambereitschaft und Hilfsbereitschaft war sie sowohl bei ihren Vorgesetzten, als auch bei Kolleginnen und Kollegen äußerst geschätzt.“