Witten. .

Weil sie die Unterschrift ihres Ehemannes fälschte und dadurch 1116 Euro seiner Lebensversicherung unterschlug, wurde eine Wittenerin vom Amtsgericht Hattingen zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt.

Vor Gericht räumte die 57-Jährige ein, im Februar 2013 eine unechte Urkunde erstellt zu haben. „Ich habe das Geld zum Leben gebraucht“, so die angeklagte Hartz-IV-Empfängerin. Einen Teil des Geldes, 350 Euro, habe sie dem gemeinsamen Sohn gegeben. Seit knapp einem halben Jahr lebe sie von ihrem Hattinger Ehemann bereits getrennt.

Außergerichtlich habe man sich schon auf eine monatliche Zahlung von 20 Euro geeignet, gab der geschädigte 60-Jährige bei der Beweisaufnahme an. „Es geht mir ja gar nicht so sehr um das Geld an sich. Viel größer ist die Kränkung, dass sie einfach meine Unterschrift gefälscht hat. So etwas macht man einfach nicht. Und das nach 30 Jahren Ehe.“

Neben der Urkundenfälschung habe die 57-Jährige auch Briefe unterschlagen, die an ihren Mann adressiert waren. Für eine Anklage seien die Vorwürfe jedoch nicht genügend konkretisierbar gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp.

Weil die Angeklagte ein volles Geständnis ablegte, einen Teil des Geldes dem gemeinsamen Sohn zukommen ließ und strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war, forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro. Richter Kimmeskamp zeigte sich milde und blieb mit seinem Urteil (60 Tagessätze à 5 Euro) schließlich noch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Das Hintergehen des eigenen Ehemannes zeuge von krimineller Energie, so der Richter. „Trotzdem würde eine höhere Geldstrafe die ohnehin niedrige wirtschaftliche Basis der Angeklagten noch weiter schmälern.“