Die Streuwagen der Stadt – einer für jeden Bezirk plus zwei kleine – sind rund um die Uhr in Bereitschaft, bei außergewöhnlichen Wetterlagen wie Blitzeis etwa, rücken sie auch in der Nacht aus. Die Handkolonnen – um die 100 Mitarbeiter von Tiefbauamt, Straßenreinigung, Grünflächenamt und Entwässerung – rücken bei Bedarf um 4.30 Uhr aus und sind bis 21 Uhr unterwegs, wobei jeweils die eine Hälfte draußen ist, die andere in Bereitschaft. Der reguläre Streudienst läuft von Ende November bis Ende Februar und nach Bedarf.

Für die Sicherheit auf den Gehwegen sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Schnee und Eis muss auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt werden. Der Schnee soll dabei nur bis an die Vorderkante des Gehweges und nicht auf die Straße geschoben werden, so dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht behindert wird. Hydrantendeckel und Entwässerungseinläufe müssen freigehalten werden. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich bei Fußgängerüberwegen bis zur Bordsteinkante. Gestreut werden soll bei Glätte nur mit abstumpfenden Mitteln wie Granulat oder Sand.

Streusalz darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden: an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brücken, an starkem Gefälle oder gefährlichen Gehwegabschnitten oder bei Eisregen. Schnee und Glätte muss von 7 bis 20 Uhr unverzüglich (nach Beendigung des Schneefalls) beseitigt werden, Nachtschnee muss bis acht Uhr morgens, sonntags bis 9 Uhr geräumt werden.