Witten. . 52-Jähriger hatte kinderpornografische Dateien auf seinem Computer. Staatsanwalt kämpfte erfolglos gegen Bewährungsstrafe

Der Mann vor Saal C148 im Bochumer Landgericht wirkt angespannt. Seine Frau ist an seiner Seite. Gleich, in der Berufungsverhandlung, geht es um alles: Wandert er in den Knast oder bekommt er Bewährung? Der 52-Jährige hatte kinderpornografische Dateien auf seinem Rechner. Es ist nicht das erste Mal.

Gegen 12.45 Uhr ist das zweijährige Bangen für ihn vorbei. 2011 hatte ihn das Amtsgericht Witten zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wollte das nicht auf sich sitzen lassen: Sie wollte den Mann mit dem perversen Hang hinter Gittern sehen und ging in Berufung. Gestern scheiterte sie erneut: Zwar bekam der Techniker zwei weitere Monate obendrauf, aber wieder auf Bewährung. 7000 Euro muss er an eine soziale Einrichtung für Kinder zahlen. Das Gericht habe sich noch einmal „dazu durchgerungen“, so Richter Gerd Riechert. „Es war mehr als eng.“ Er verwies auf die lange Prozessdauer, die viel Druck aufgebaut habe.

Der 52-Jährige hatte abscheuliche Dateien auf seinem Computer. Ein Video, in dem ein zehn bis zwölf Jahre altes Mädchen vergewaltigt wird. Ein Bild mit einer Sechs- bis Achtjährigen in intimer Pose. Ein weiterer Film wurde von ihm gelöscht. Darin war ebenfalls ein Kindesmissbrauch zu sehen. Der Wittener hatte die Dateien von einem Tauschportal heruntergeladen und bot sie damit automatisch anderen Nutzern an. Kurz darauf stand das Landeskriminalamt vor seiner Tür, beschlagnahmte seinen Computer.

Wenn eine Vergewaltigung schon bei einem Erwachsenen schlimm sei, „wie schlimm muss es dann erst für ein Kind sein?“, fragte sich der Staatsanwalt. Verteidiger Eckhard Hülshoff verwies darauf, dass in viel größerem Umfang legale Pornos heruntergeladen worden seien. Die Kinderpornos seien eher ein zufälliges Beiprodukt. Der Angeklagte sei „pornografie-, nicht kinderpornografieinteressiert“. Aber stimmt das?

Es war nicht das erste Mal, dass der Wittener wegen solcher Taten verurteilt worden war. 2002 zu einer Geldstrafe von 2700 Euro, 2006 zu sechs Monaten auf Bewährung. Die Bewährung hielt er durch. Doch dann, 2011, doch der Rückfall. Dabei lebt der Techniker in geordneten Verhältnissen, hat Ehefrau und ein Kind, über 20 Jahre denselben Job. „Ich bin geläutert“, meinte er nach dem Prozess. Bald hat er einen Termin bei einem Therapeuten.