Witten/Schwelm. .

Vom Vorwurf der zweifachen Falschbeurkundung im Amt ist jetzt eine ehemalige Sachbearbeiterin des EN-Straßenverkehrsamtes freigesprochen worden. Das Gericht konnte letzte Zweifel an ihrer Schuld nicht ausräumen.

Nach einem Arbeitsgerichtsverfahren war die 33-Jährige bereits zum Juni gekündigt worden. Sie soll bei der Zulassung zweier amerikanischer Oldtimer eines Wittener Werkstattbesitzers Urkunden manipuliert haben. Nun landete die Verwaltungsfachangestellte auf der Anklagebank des Schwelmer Schöffengerichts.

Am 5. März 2012 war ein Ford Mustang in Schwelm von der Beschuldigten zugelassen worden. Es ergaben sich Ungereimtheiten, da wichtige eingescannte Unterlagen teilweise schlecht lesbar oder gar nicht vorhanden waren. Das soll der Trick gewesen sein: Da durch ein Eselsohr oben rechts ein Teil des eingescannten Dokuments nicht sichtbar ist, kann auch die Fahrgestellnummer nicht komplett abgelesen werden. Dadurch ist eine eindeutige Zuordnung des Gutachtens zum Fahrzeugschein nicht möglich.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass der TÜV-Nord den in Schwelm zugelassenen Mustang nie gesehen und begutachtet hatte. Es wurde weiter recherchiert. Das brachte die Behördenleiter auf einen weiteren, länger zurückliegenden Vorgang am 25. Februar 2011. Diesmal in Witten-Herbede, als es um einen alten Wagen von General Motors ging, aber wiederum um denselben Halter, den Wittener Autohändler. Der Pkw wurde ohne Einscannen jeglicher Unterlagen zugelassen. Just an diesem Tag arbeitete die Angeklagte aufgrund von Personalknappheit nicht in Schwelm, sondern in Witten.

Zwar ist der Vorgang mit einem Kürzel einer Kollegin elektronisch abgezeichnet, doch die saß zu der Zeit offenbar gar nicht an ihrem PC. Letzteres ließe sie sich keinesfalls in die Schuhe schieben, war die Angeklagte empört. Bezüglich des ersten Falls räumte die Frau ein, aufgrund des Zeitdrucks nicht eindeutig die Gutachten verglichen zu haben: „Schludrig. Aber sicherlich nicht mit Absicht.“

Die Staatsanwaltschaft hegte am Ende der Beweisaufnahme keinerlei Zweifel an der Richtigkeit der Vorwürfe. Die Anklagevertreterin sprach von „arg perfider Vorgehensweise mit hoher krimineller Energie“ und beantragte eine Geldstrafe von 5400 Euro. Die Verteidigung wollte einen Freispruch - und bekam ihn auch. „Vieles spricht gegen die Angeklagte“, sagte die Vorsitzende Richterin Anna Walther. „Aber den letzten Rest an Zweifeln, dass es sich vielleicht nur um schlampige Arbeit handelte, können wir nicht ausschließen.