Die auch für Witten zuständigen Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen haben mit „Unverständnis“ auf einen neuen Gesetzesentwurf des Bundesrats zu den umstrittenen Werksverträgen reagiert.

„Der ‚Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen‘ ziele ins Leere, sagte Dirk W. Erlhöfer, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände. „Werkverträge sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitsteilung und sie alleine sagen nichts über die damit verbundene Entlohnung. Ein Missbrauch ist bereits heute verboten“, so Erlhöfer.

Eine Ausweitung der Mitbestimmung wäre womöglich sogar verfassungswidrig, meint der Arbeitgebersprecher. „Sie würde nur dazu dienen, das organisationspolitische Interesse der Gewerkschaften zu bedienen. Es sei bedauerlich, dass sich der Bundesrat „in dieser Form vor den Karren spannen lässt“. Werk- und Dienstverträge seien seit jeher ein unverzichtbares Instrument, um industrielle Produktion und Dienstleistungen in Deutschland zu ermöglichen, so Erlhöfer.

Laut Arbeitgeberverband sind sie ein übliches und bewährtes Element im Geschäftsverkehr und eine „gewohnte, bekannte und faire Vertragsform“. Werk- und Dienstverträge seien darüber hinaus prägend für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, unabhängig von Branche und Wirtschaftssektor.

„Selbstverständlich ist die Umgehung von vertraglichen und gesetzlichen Standards durch Scheinwerk- oder Dienstverträge abzulehnen“, räumt der Verbandssprecher ein. Arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen dürften durch den Einsatz von Scheinwerkverträgen nicht ausgehebelt werden. Aber: Das geltende Mitbestimmungsrecht umfasse aber schon jetzt Informationsrechte für Betriebsräte über den Abschluss von Werkverträgen. Wenn ein Scheinwerkvertrag vorliege, habe der Betriebsrat schon heute ein Vetorecht. Es gebe daher keine Gründe für neue gesetzliche Regelungen. „Die bestehenden Regelungen und Kontrollmöglichkeiten müssen lediglich konsequent angewendet werden.“