Witten. . Im Prozess um den 44-Jährigen, der seine Ehefrau vergewaltigt haben soll, gibt es immer mehr Zweifel an der Aussage des mutmaßlichen Opfers.
Im Prozess um den 44-Jährigen, der seine Ehefrau vergewaltigt haben soll, gibt es immer mehr Zweifel an der Aussage des mutmaßlichen Opfers, sogar, dass sich die Wittenerin Verletzungen selbst zuzog, scheint nicht mehr ausgeschlossen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sie 2012 im Rahmen von Osterfeierlichkeiten bei Bekannten in einem Gästezimmer brutal missbraucht zu haben.
Nach einer ersten Aussage musste die 39-Jährige am Montag erneut in den Zeugenstand. Drei Stunden nahmen Gericht, Staatsanwältin, vor allem aber der Verteidiger des Angeklagten die Pflegedienstleiterin in die Mangel. Sie räumte ein, teils falsche Angaben bei der Polizei gemacht zu haben, was sie mit Scham begründete. Andere Widersprüche erklärte sie mit Erinnerungslücken. Richterin Petra Schönenberg-Römer sagte, man könne „nicht mal die Story, mal die Story“ erzählen.
Auch in der Frage, wie nah sich die 39-Jährige und ihr Mann an dem Wochenende der mutmaßlichen Vergewaltigung noch standen, gibt es unterschiedliche Angaben. Sie sagt, ihre Beziehung sei praktisch zu Ende gewesen. Dementsprechend habe sie kein Interesse an Sex mit ihm gehabt. Eine Bekannte, die bei der Osterfeier dabei war, berichtet allerdings von Küssen und Kuscheln zwischen den beiden - nur Stunden vor der vermeintlichen Tat. Ein Gutachter erklärte, die DNA-Spuren, die im Slip der Frau gefunden wurden und den Angeklagten massiv belasten, könnten durch so ein „Fummeln“ zurückzuführen sein. Sie müssen also nicht unbedingt von einem Missbrauch stammen.
Auch die Verfassung der Wittenerin nach der angeblichen Tat wirft Fragen auf. Nicht nur, dass sie zu diesem Zeitpunkt laut dem Gutachter „erheblich alkoholisiert“ war und Medikamente genommen hatte. Er wundere sich auch über den unversehrten Zustand der Wäsche, nachdem der Angeklagte an dieser stark gerissen haben soll, während er seine Frau angeblich vergewaltigte. „Dann würde ich erwarten, dass etwas einreißt.“
Es scheint noch nicht einmal sicher zu sein, dass die Blutergüsse zwischen den Beinen der 39-Jährigen von einer anderen Person herbeigeführt wurden. Man könne nicht ausschließen, dass sie sich diese selbst beigebracht habe, so der Rechtsmediziner. Es dürften noch schwere Tage für die Wittenerin werden. Der Verteidiger ihres Mannes erwägt, sie nach insgesamt sechs Stunden, die sie aussagen musste, weiter zu befragen. Zu viel steht auf dem Spiel: Bei einer Verurteilung würde der 44-Jährige mindestens zwei Jahre hinter Gitter, machte das Gericht bereits klar.