Witten. .

Die im Bündnis „Raus aus den Schulden“ zusammengeschlossenen 27 Städte und Kreise - darunter auch Witten - fordern, dass sie nicht mehr länger das Geld für die sogenannte „Eingliederungshilfe“ für Menschen mit Behinderungen aufbringen muss. Diesen Posten soll der Bund bezahlen, heißt es.

Die Eingliederungshilfe wird geregelt durch ein Sozialgesetz von 1963, damals beschlossen in Bonn, seitdem bezahlt von den Städten. „Es handelt sich um staatliche Fürsorge, bei deren Finanzierung die Städte alleingelassen werden“, klagt das Städte-Bündnis. „Die steigenden Sozialkosten machen alle Bemühungen der Städte, ihre Ausgaben zurückzufahren, zunichte.“

„Eingliederungshilfe“ – darunter werden alle Maßnahmen verstanden, die Behinderten ein Leben in Würde und größtmöglicher Selbstbestimmung ermöglichen. Die Zahl der Menschen mit Behinderungen hat sich seit Beginn der gültigen Sozialgesetzgebung bundesweit verzehnfacht. Vor 50 Jahren gab es rund 70 000, heute sind es mehr als 700 000. Die niedrige Zahl in den 60er Jahren hat mit den Morden der Nazis zu tun; ihre erhebliche Steigerung bis heute auch mit einem verbesserten Standard in der Medizin.

Und schon droht die nächste Kostenlawine: Wenn Inklusion an Schulen zum Normalfall wird, droht, dass die Kommune zahlt. Das aber, so das Bündnis, wäre ein Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip, das besagt: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.