Witten. . Die Stadt hat mit etlichen Betreibern von Spielotheken zu kämpfen, die ihr Glücksspielgeschäft nicht entsprechend gesetzlicher Vorgaben in „Spielhalle“ umbenennen oder von sichtbare Lockanreize entfernen.

19 Spielhallen-Standorte, die noch etliche mehr Spielotheken beherbergen, 591 Spielgeräte, ungefähr eins pro 165 Einwohner – und ein Außendienstmitarbeiter: Witten steht bei den Zockerbuden in NRW an Nummer eins und beißt sich an vielen der oft alteingesessenen Daddel-Paläste zurzeit die Zähne aus. Seit Monaten weist das Ordnungsamt auf neue Vorgaben hin, Lockanreize zu verbannen. Meist erfolglos.

Im Februar hatte die Stadt in einer Fotodokumentation festgehalten, ob die Spielothek-Betreiber in Witten die Bestimmungen zum Verbraucherschutz umgesetzt haben: Dazu gehört, die Bezeichnung „Casino“ zu verbannen und durch ein „Spielhalle“ zu ersetzen, blinkende Lichter müssen entfernt werden, ebenso Abbildungen von Roulette-Tischen, Münzen oder Ähnlichem.

„In zwei Fällen waren die Vorgaben bereits im Vorfeld erfüllt worden“, sagt die zuständige Sachbearbeiterin Angelika Radloff. „Danach haben wir die Betreiber schriftlich auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam gemacht und im Juni beziehungsweise Juli erneut eine Prüfung durchgeführt.“ Die erste Frist von Februar bis April war da schon abgelaufen. Das Ergebnis: Viele Zockerbuden-Besitzer fielen durch. Nur eine hatte nachgezogen, bis heute seien es „fünf, höchstens sechs“, so Radloff. „Einige sind dabei, es umzusetzen. Andere reagieren gar nicht.“

Wenn sich die Inhaber nicht bewegen, kann es für sie teuer werden. „Wir können sie mit einer Ordnungsverfügung verpflichten, die Vorgaben zu erfüllen. Sonst werden Zwangsmittel gegen sie verhängt.“ Wie hoch dieses ausfallen würde, müsse geprüft werden. Die Umsetzung ist für die Stadt aus mehreren Gründen schwierig. Nicht nur, dass das Ordnungsamt nur einen Außendienstmitarbeiter zur Verfügung hat, „die Auslegung, was für Spielhallen erlaubt und was verboten ist, ist sehr schwierig“, so Radloff. Noch gebe es praktisch keine Gerichtsurteile. Die ersten Klagen gegen die Stadt werden erwartet, wenn den Betreibern Zwangsmittel angedroht werden.