Witten.
Ein Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales, der nun auch der Stadtverwaltung Witten vorliegt, ermöglicht es der Kommune ab sofort, eigene Geschwindigkeitskontrollen nicht nur vor „schutzwürdigen Objekten“ (Schulen und Kindergärten, Tempo-30-Zonen, Altenheime) oder an so genannten Unfallschwerpunkten durchzuführen, sondern auch an weiteren sicherheitsrelevanten Orten im Stadtgebiet. Für die städtischen Kontrollen stehen dabei auch weiterhin zwei mobile Messgeräte zur Verfügung.
Die Verkehrsabteilung des städtischen Ordnungsamtes wird geplante Kontrollschwerpunkte – auch das steht im Erlass – immer in der Vorwoche veröffentlichen. Schließlich steht die Sicherheit im Straßenverkehr im Vordergrund, nicht das Auffüllen des Stadtsäckels. Weiterhin gilt: Es hilft der Gesundheit und dem Portemonnaie, sich sehenden Auges – mit Blick auf die Verkehrsschilder und mit Blick auf die veröffentlichten Kontrollen – an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.
Auch Landrat Dr. Arnim Brux begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, die es Kommunen ermöglicht, Geschwindigkeitskontrollen flexibler einzusetzen.
Kann eine Messstelle nicht genutzt werden, weil der Standort beispielsweise zugeparkt ist, muss allen Verkehrsteilnehmern klar sein: Die Stadt darf wie gehabt an ihren Messstellen kontrollieren. Abseits der angezeigten Radarkontrollen ist also überall im Stadtgebiet mit Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen. Oder anders: Wer auf der sicheren Seite sein will, hält sich einfach immer und überall an die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Zur Abschreckung kurz die Strafhöhe für Überschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften: bis 10 km/h 15 Euro, bis 15 km/h 25 Euro, bis 20 km/h 35 Euro, bis 25 km/h 80 Euro und 1 Punkt.