Witten. .
Am Ende kam er nochmal mit dem sprichwörtlichen blauen Auge davon: Trotz etlicher Vorstrafen verurteilte das Wittener Amtsgericht einen 52-Jährigen wegen Drogenbesitz und -handel nur zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.
Fahnder hatten im Januar bei einer Wohnungsdurchsuchung Heroin und Streckmittel in Plastikdosen entdeckt. Bei einer Kontrolle am Wittener Hauptbahnhof stellte die Polizei ebenfalls Heroin bei dem schwer Drogenabhängigen fest, das er in Dortmund gekauft hatte und für den Weiterverkauf bestimmt gewesen sein soll.
Aufgrund seines umfassenden Geständnisses und seiner Bereitschaft, von den Drogen loszukommen, um sich um seine Kinder kümmern zu können, kam das Gericht dem 52-Jährigen noch mal mit der Bewährungsstrafe entgegen. „Wir wollen Ihnen damit eine Therapie ermöglichen“, sagte Richter Bernd Grewer. Das sei aber seine letzte Chance. Der Wittener ist bereits 23-mal vorbestraft.