Witten. . Nach einer feucht-fröhlichen Feier brachen zwei Wittener (18 und 24) in ein Natursteingeschäft ein. Ihr Pech: Die Polizei schnappte zu. Vor dem Jugendschöffengericht kam der 18-Jährige trotz weiterer Straftaten mit neun Monaten auf Bewährung davon, sein Kollege muss für ein halbes Jahr hinter Gitter.
Von einer feucht-fröhlichen Feier suchten zwei junge Wittener (18 und 24) im Februar durch ein Garagenfenster den direkten Weg in ein Annener Natursteingeschäft.
Ihr Pech: Heraus fanden die beiden betrunkenen Einbrecher nicht mehr. Die Polizei schnappte zu. Der 18-Jährige kam am Dienstag (14. Mai) trotz weiterer Straftaten vor dem Bochumer Jugendschöffengericht noch mit neun Monaten auf Bewährung davon, sein Kollege stand unter laufender Bewährung und muss nun für ein halbes Jahr hinter Gitter.
Die erste und zugleich wichtigste Frage: Was wollten zwei betrunkene junge Männer nachts in einem Laden für Schieferplatten und Marmorfliesen? Achselzucken bei den Angeklagten. Dann rang sich der 24-Jährige doch noch durch: Man habe nach ein paar Euro gesucht. Aus dem dunklen Keller kamen sie aber nicht wieder raus, jedenfalls nicht ohne Hilfe der Polizei, die von Dritten gerufen worden war. Wirklich durchdacht, das mussten die Wittener zugeben, war ihre Aktion aber nicht. Kein Wunder, bei über ein Promille Alkohol im Blut.
Bewährungszeit für Therapie nutzen
Wobei: Eigentlich sind die beiden Kumpels regelmäßige Schnapsrunden gewohnt. Sogar so sehr, dass sie nicht mehr von der Flasche wegkommen. Und genau da liegt das Problem: „Der ganze Mist, den ich gemacht habe - alles nur wegen Alkohol“, winkt der 24-Jährige vor Gericht ab. Ähnlich sieht es bei dem 18-Jährigen aus. Der versprach, seine Bewährungszeit nun für eine Therapie zu nutzen.
Gerade mit Blick auf den älteren der beiden Angeklagten, der nun in Haft muss, machte sich sein Bewährungshelfer aber keine Illusionen. „Ich habe selten jemanden erlebt, der so ziel- und planlos durchs Leben ballert.“ Schon dessen kriminellen Opa habe er betreut. Nach der Hauptschule machte der 24-Jährige keine Lehre, wurschtelte sich mit Gelegenheitsjobs durch - und beging Straftat um Straftat: Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung.
Mädchen mit Flasche verletzt
Der 18-Jährige arbeitete ebenso „fleißig“ an solch einer Negativbilanz. Er wurde auch deshalb zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er Flaschen nach Jugendlichen warf und ein Mädchen verletzte, in das er verliebt war, es aber nicht in ihn. „Wenn Sie so weitermachen, landen Sie im Knast“, machte ihm die Richterin klar. „Und zwar lange.“