Witten. .
Ab 1. Mai ist der Glimmstängel in allen Gaststätten und Kneipen passé. Schon jetzt ist klar: Zu kontrollieren, ob’s wirklich nirgends qualmt, wird fürs Ordnungsamt unmöglich. „Ohne zusätzliches Personal sind flächendeckende Kontrollen nicht drin“, so Angelika Radloff, zuständige Sachbearbeiterin bei der Stadt.
Zwei Kontrolleure müssen sich an mehreren hundert Betrieben in Witten abarbeiten – von der Einraumkneipe bis zur Spielothek. Sie mischen sich sporadisch zwischen Theke und Küche, darüber hinaus sind sie auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Jetzt, wo es noch viele Ausnahmen gibt, sind es nur eine Handvoll im Monat, denen die Ordnungsamtsmitarbeiter nachgehen müssen. „Viele wissen nicht, was erlaubt und was verboten ist“, weiß Angelika Radloff. „Wenn die Ausnahmen fürs Rauchen wegfallen, könnten es mehr Hinweise auf Verstöße werden.“ Das hieße: Mehr Arbeit, aber nicht mehr Mitarbeiter.
Vermehrte Hinweise könnten sich auch auf die Zahl der Bußgeldverfahren auswirken. Ab 1. Mai ist eben jeder Glimmstängel einer zu viel. In den letzten Jahren, in denen die Rechtslage unklar und Ausnahmen wie ein Raucherbereich erlaubt waren, mussten nur zehn Betreiber in die Tasche greifen, weil sie gegen den Nichtraucherschutz verstießen.
Falls Gastronomen sich nicht ans strikte Rauchverbot halten, müssen sie bis zu 2500 Euro zahlen. „Wer das erste Mal auffällt, kommt in der Regel mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro davon“, sagt Angelika Radloff. Wenn die Zigarette schon öfter glühte, gibt’s ein Bußgeld, das im Schnitt bei 300 Euro liegt. „Bei weiteren Verstößen verdoppelt sich der Betrag“ – eben bis zu 2500 Euro.
Mit dem neuen Gesetz könnte es auch mit den Tricksereien der Kneipen- und Gaststättenbesitzer vorbei sein. Bei den bisherigen Ausnahmen hätten sich viele etwas einfallen lassen, um den Nichtraucherschutz zu umgehen, weiß Gewerbekontrolleur Christian Derksen. Das ginge bis zur Theater-AG, die eine Kulturveranstaltung vortäuschte. „Eine Kneipe bleibt eine Kneipe, Theater hin oder her.“ Die einzigen Gelegenheiten für Raucher sind ab 1. Mai nur noch „geschlossene Gesellschaften“.