Rechtsverordnung aus Düsseldorf liegt noch nicht vor.

Die Entwässerung Stadt Witten rät den Hausbesitzern beim Thema Kanal-Tüv weiterhin zum Abwarten.

Der Landtag hat das Landeswassergesetz Ende Februar geändert. Der Umweltminister wurde ermächtigt, die Einzelheiten in einer Ausführungsverordnung zu regeln. Nach dem, was Rot-Grün hat verlauten lassen, wird damit gerechnet, dass künftig in Wasserschutzgebieten der Kanal-Tüv bis 2015 (Häuser vor Bj. 1965) oder bis 2020 (neuere Häuser) Pflicht ist. Außerhalb von Schutzgebieten sollen Städte selbst reglen können, ob und wann eine Prüfbescheinigung notwendig wird.

„Wir wissen aber noch nicht, was der Minister in die Ausführungsverordnung hineinschreibt“, betont Harald Lambrecht von ESW. Solange es keine Rechtssicherheit gebe, rate er niemandem zu, eine Dichtigkeitsprüfung vornehmen zu lassen, es sei denn es lägen besondere Gründe vor – „zum Beispiel wenn das Rohr verstopft ist oder bei einem geplanten Hausverkauf.“

Nach der geltenden Wittener Satzung müsste der Kanal-Tüv in den Wasserschutzzonen I und II (120 Häuser direkt an der Ruhr) bis Ende 2011, in Zone III (fast ganz Bommern und Teile Herbedes) bis Ende 2013 vollzogen worden sein. Für andere Gebiete sind Termine zwischen 2015 und 2023 gesetzt. Laut Satzung müssen die Wittener die Prüfung nur auf Anfrage belegen können. ESW hat bisher bewusst noch niemanden danach gefragt. Ob die Stadt jetzt ihre Satzung ändert? Auch das könnten ESW sowie Stadt und Rat erst beraten, wenn die Rechtsverordnung vorliege, so Lamprecht.