Laut Landeshundegesetz müssen vierbeinige Begleiter, die ausgewachsen mindestens 20 Kilogramm wiegen und mehr als 40 Zentimeter hoch sind, beim Ordnungsamt gemeldet werden.

Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn Halter die erforderliche Sachkunde besitzen. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Für sie ist außerdem eine Haftpflichtversicherung erforderlich.

Der Nachweis der Sachkunde kann durch eine Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärzten erteilt werden.