Auf die Erstattung ihrer Unkosten für Bildungsreisen mit ihren Schülern haben Lehrer jahrelang verzichtet. Vor diesen Unternehmungen unterzeichneten sie eine entsprechende Erklärung.
Seit 2011 gibt es Streit um diese jahrelang übliche Praxis. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist dieses Vorgehen unzulässig. Pädagogen erhalten seitdem ihre Auslagen zurück.