Eine an Parkinson erkrankte Frau aus Witten erhielt in ihrer Apotheke keine neuen Medikamente mehr. Dem Pharmazeut reichte das Duplikat-Rezept nicht aus.
Obwohl eine 62-jährige Wittenerin in ihrer Apotheke ein Rezept vorgelegt hatte, händigte der Pharmazeut ihr die dringend benötigten Tabletten nicht aus. Die an Parkinson erkrankte Frau besaß ein Duplikat des Originalrezeptes. Die Sorge des Apothekers: „Womöglich bleibe ich dadurch auf den Kosten von mehr als 1000 Euro sitzen.“
Rezept auf dem Postweg verloren
Es ist ein Freitagnachmittag in einer Wittener Apotheke. Monika Z. ist ungeduldig. Schon längst bräuchte sie einen neuen Tablettenvorrat, um die Symptome ihrer Parkinson-Krankheit zu bekämpfen. „Wer will schon ständig zittern?“, fragt sie. Später als erwartet, war das Rezept endlich angekommen. „Weil das Original auf dem Postweg verloren gegangen ist, hat mir mein Arzt ein Duplikat geschickt“, sagt Monika Z. (Name der Redaktion bekannt). Diese Begründung ist auch auf dem Ersatz-Dokument zu lesen. Doch ihrem Apotheker reichte das nicht.
„Wer sagt mir denn, dass das Original nicht bereits woanders eingelöst worden ist?“ Der Pharmazeut beruft sich auf eine Empfehlung des Apotheker-Verbandes von 2008. „Wir empfehlen Ihnen, solche Verordnungen nur gegen Bezahlung zu beliefern und den Versicherten zwecks Rückerstattung an seine Krankenkasse zu verweisen“, heißt es in dem Schreiben. Hintergrund dieser Empfehlung ist laut Apothekerverband Westfalen-Lippe, dass einige Ersatzkassen grundsätzlich Duplikat-Rezepte nicht anerkannt haben.
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In der Zwischenzeit hat sich dies offenbar geändert. Wie Christian Sedlmeier, Mitglied der Geschäftsführung beim Apothekerverband sagt, beglichen alle so genannten Primärkassen wie AOK, BKK, IKK oder die Knappschaft auch Rechnungen für Duplikat-Rezepte. Jedoch gebe es bei den Ersatzkassen wie der Barmer oder DAK Unterschiede. Bei manchen dieser Kassen reiche es aus, dass der Kunde eine kurze, schriftliche Begründung auf das Duplikat schreibe. Allerdings: „Das wird teilweise immer noch kritisch gesehen“, sagt Claudia Kenner vom Verband der Ersatzkassen. Bei Problemen solle man unbedingt seine Krankenkasse kontaktieren.
Doch am Freitagnachmittag war im Fall der Wittenerin niemand mehr zu sprechen. Aus eigener Tasche bezahlen konnte sie das teure Medikament nicht. Dass sie ihre Arznei in ihrer Apotheke nicht erhielt, kann Wittens Ärztesprecher Dr. Frank Koch nicht nachvollziehen. In seiner Praxis würden hin und wieder auch Duplikate ausgestellt. Er weiß: „Manche Apotheken gehen restriktiv damit um.“ Im Sinne der Fürsorgepflicht hätte der Apotheker der Kranken wenigstens eine kleine Menge der Arznei geben sollen, meint der Mediziner.
Letztlich gelangte Monika Z. am Freitag doch noch an ihre Tabletten. In einer anderen Apotheke, der sie nun künftig die Treue halten will.