Die neuen Regelungen bei der GEZ-Gebühr treffen nicht alle gleich. Firmen, Krankenhäuser und die Verwaltung rechnen mit unterschiedlichen Erhöhungen-
Die Neuregelung bei den GEZ-Gebühren trifft die Wittener Firmen und Krankenhäuser unterschiedlich. Die Stadt hat mehr Aufwand.
Hart getroffen hat es die Friedrich Lohmann GmbH. Der Produzent von Spezial- und Edelstahl rechnet für 2013 mit einer Erhöhung um 340 Prozent. „Man kann bei dieser Regelung von Willkür sprechen“, sagt Geschäftsführer Gunnar Lohmann-Hütte. Diese sieht vor, dass ab diesem Jahr nicht mehr nach genutzten Geräten, sondern nach Betriebsstätten und Mitarbeitern abgerechnet wird. „Mit Rundfunk haben wir nicht viel zu tun.“ Es gibt klare Regeln: keine privaten Radios. Nur wenige Firmen-Computer sind überhaupt internetfähig.
Ostermann hat Glück gehabt
Doch ab sofort spielen diese Regeln keine Rolle mehr, denn jetzt wird für beide Werkstätten und die rund 350 Mitarbeiter abkassiert. Dass es höhere Kosten geben würde, sei klar gewesen. „Aber dass es so enorm ist, hat uns überrascht“, so Lohmann.
Glück gehabt hat hingegen das Möbelhaus Ostermann, wie Geschäftsführer Rolf Ostermann mitteilt. Dort entsprechen zufällig die früheren Gebühren den neuen Kosten. Für das Zentrum in Witten werden 2013 knapp 3000 Euro fällig, geringfügig weniger als 2012. Für alle fünf Einrichtungshäuser muss das Unternehmen weiterhin etwa 9000 Euro pro Jahr zahlen. Die anderen Häuser seien zwar teils größer, es fielen aber die Fahrzeuge weg.
Die Stadtverwaltung zahlt ab sofort rund 36 Prozent mehr. „Das neue Verfahren ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, zumal wir die Zahl der Betriebsstätten jährlich überprüfen müssen“, so Kämmerer Matthias Kleinschmidt. 68 Betriebsstätten gibt es samt Schulen und Kitas. Verwaltungseinheiten, die auf zwei Grundstücken stehen, können als zwei Betriebsstätten gelten. Wenn eine Kita und eine Schule in einem Haus untergebracht sind, zählten sie als zwei Einheiten. Zu den Bediensteten gehören alle, die in den Dienststätten arbeiten, auch Lehrer, obwohl sie nicht bei der Stadt beschäftigt sind.
Das Evangelische Krankenhaus geht davon aus, dass sich nichts ändert. Da es von Patienten und Besuchern keine Gebühren für die Fernsehnutzung erhebt, war es bisher von der GEZ-Gebühr befreit. Das soll auch nach der neuen Regelung so bleiben. Auch das Marien-Hospital war bislang von den Gebühren befreit, muss allerdings nach der neuen Regelung ab 2013 rund 7000 Euro zahlen.