Witten/Herdecke. . Häuserverkaufe unter Wert, dubiose Freundschaftsdienste: Der Ex-Chef der Wittener Siedlungsgesellschaft musste sich vor dem Amtsgericht wegen angeblicher Untreue verantworten.

Der tiefe Fall des Axel Armbrust ist gestoppt. Gegen Zahlung von 3000 Euro stellte das Wittener Amtsgericht gestern das Untreue-Verfahren gegen den Ex-Chef der Siedlungsgesellschaft (SGW) ein, weil teils Beweise fehlten oder Taten schon lange zurückliegen. Viele Fragen bleiben ungeklärt. Klar scheint dafür: Nicht immer trennte der 65-Jährige, der auch nebenamtlicher Geschäftsführer der Herdecker Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft (HGWG) war, zwischen privater Hilfe und Geschäft.

Es waren dubiose Freundschaftsdienste und angebliche Hausverkäufe unter Wert, die Armbrust zur Last gelegt wurden. Nach Razzien 2010 in Wohn- und Büroräumen war sein Vertrag aufgelöst worden – 27 Jahre war er Geschäftsführer. Irgendwann häuften sich in seiner Amtszeit Ungereimtheiten. Etwa bei Malerarbeiten der SGW im Klassenraum seines Sohnes 2010. Sie ließ das Gericht noch gerade „durchgehen“, konzentrierte sich eher auf große Dinger wie die ,Causa Herbede’.

Armbrust soll 52 Wohnungen für 840 000 Euro verkauft haben, die 1,4 Mio wert gewesen sein sollen – und das, so glaubte der Staatsanwalt, obwohl die „Genossenschaft Witten Mitte“ dieses Geld hinlegen wollte. Ein Schaden für Gesellschafter wie die Stadt von über 500 000 Euro? Wie Gerhard Rother, Vorstand von „Witten Mitte“, vor Gericht gestehen musste, habe man ein Wertgutachten erstellen lassen, sich dann aber nicht mehr bei der SGW gemeldet.

Festzustehen scheinen Architektentätigkeiten für eine Ex-Mitarbeiterin im Bürgermeisterbüro – eine Schulfreundin Armbrusts –, die der Chef über die Siedlungsgesellschaft abwickeln ließ, aber nie berechnete. Eine Architektin habe dies „privat“ erledigen sollen, so Armbrust. „Von privat war nie die Rede“, sagte diese. Sie habe die Arbeit im Namen der SGW getan. Eine Rechnung? „Lass mal“, soll Armbrust gesagt haben. Er selbst könne sich nicht erinnern.

Im Fall der Vermietung eines Büros im alten Stockumer Jugendtreff an einen Architekten bleibt fraglich, ob es eine Ausschreibung gab. Ein SGW-Mitarbeiter berichtete, Armbrust hätte sinngemäß gesagt, die brauche es nicht, das Büro gehe an den Architekten, wieder ein Bekannter Armbrusts. Pikant: Der Architekt stand von Anfang an als Nutzer in einem Antrag zum Umbau des Treffs – angeblich „als Beispiel“. Zudem habe es keine Interessenten außer ihm gegeben. Er war wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt. Sein Verfahren wurde eingestellt. Wie bei Armbrust. Der wischte sich Tränen der Erleichterung aus dem Gesicht.