Witten. .

Ist der geplante Bürgerentscheid über den künftigen Standort der Bücherei überhaupt rechtmäßig?

Fünf Wochen vor dem angesetzten Termin am 24. Februar beschäftigt das Thema die Rathausspitze und vor allem auch die Kommunalaufsicht. Über 60 000 Euro würde der Ratsbürgerentscheid die Stadt bekanntlich kosten. Ob die Stimmabgabe pro oder contra Ruhrstraße 48 rechtlich haltbar ist, sei von jeher eine juristische Streitfrage gewesen, sagt Norbert Gärtner, Leiter des Bürgermeisterreferats. Denn das Kulturforum, in dessen Zuständigkeit die Bibliothek fällt, ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Laut Paragraf 8 der Satzung des Kulturforums kann deren Verwaltungsrat selbst über den Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken entscheiden. Eine Zustimmung des Stadtrats ist nicht vorgesehen.

Parteien: Kaum Zeit für Prüfung

Schon im September 2010 hatte der Verwaltungsrat signalisiert, dass er das Gebäude Ruhrstraße 48 verkaufen wolle, um Kosten zu sparen. Die Bürgerinitiative „Rettet unsere Stadtbücherei“ setzte alles daran, um das zu verhindern. Über 12 000 Unterschriften sammelte sie für das Bürgerbegehren gegen den Verkauf.

Obwohl eine Verwaltungsvorlage für die Sitzung am 14. Februar 2011 empfohlen hatte, das Bürgerbegehren aus formalen Gründen für unzulässig zu erklären, beugte sich die Politik dem Willen der Bürgerinitiative. In der Sitzung wurde nicht mehr über die Gültigkeit eines Bürgerbegehrens abgestimmt, sondern über einen Vergleich, den die Bürgermeisterin kurze Zeit vorher mit den Akteuren der Initiative geschlossen hatte. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung (beide von der CDU) stimmte der Rat diesem Vergleich zu.

Darin erklärten sich Stadt und Bürgerinitiative bereit, in der Bürgerwerkstatt über knapp zwei Jahre lang einen Kompromiss zu erarbeiten. Im Falle eines Scheiterns – das im Dezember letzten Jahres offiziell verkündet wurde – legt der Vergleich einen Bürgerentscheid fest.

Der Vergleich selbst sei unter Federführung der Bürgermeisterin entworfen worden, erklären Tobias Grunwald (CDU) und Frank-Steffen Fröhlich (FDP). „Er lag uns erst eine Stunde vor der damaligen Sitzung vor“, sagt Grunwald. Den Fraktionen sei kaum Zeit geblieben, ihre Rechtsberater um eine Prüfung zu bitten. Stattdessen hätten alle dem Willen von 12 000 Wählern entsprechen wollen. Ob dieser Vergleich aber rechtens war, wird jetzt von der Kommunalaufsicht hinterfragt. Letztlich geht es um die Kosten. Am Freitag soll die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerentscheids mitgeteilt werden.