Witten. . In der Berliner Straße werden tagtäglich Knöllchen an Autofahrer verteilt, die auf der linken Fahrbahnseite parken. Und das tun viele.

Das hat Hildegard Morher wirklich erbost: Mit ihrem Mann war sie in die Innenstadt gefahren, hatte den Wagen in der Berliner Straße zwischen Hauptbahnhof und Stadtgalerie abgestellt und, wie es sich gehört, einen Parkschein gezogen. Als die beiden nach Flanieren, Einkauf und Cafébesuch zum Auto zurückkamen, fand sie die Ankündigung eines Knöllchens hinter dem Scheibenwischer. Und das, obwohl ihr Parkschein noch längst nicht abgelaufen war.

Denn was Hildegard Morher nicht wusste: Neben dem Großraum Ruhrstraße ist die kleine schmale enge Berliner Straße eine der ganz großen „Knöllchenfallen“ der Stadt. Und die hat, man ahnt es schon, die Straßenverkehrsordnung im Rücken und damit Recht. Hildegard Morher ist nämlich, wie so viele andere vor ihr und ebenso viele andere nach ihr, vom Hauptbahnhof her in die kleine Berliner Straße gefahren und hat zu ihrer großen Freude auf der linken Seite eine freie Parkbucht entdeckt. Gesehen, hinein - und zack!, saß sie in der Knöllchenfalle.

Denn sie hatte entgegen der Fahrtrichtung auf der linken Seite geparkt und, gültiger Parkschein hin, freie Parkbucht her, damit einen Verstoß begangen. Das kostet sie 15 Euro, die sie zähneknirschend bezahlt und dann einen Protestbrief an die Bürgermeisterin geschrieben hat. „Rein rechtlich betrachtet mag die Vorgehensweise akzeptabel sein, unter Berücksichtigung der Faktenlage aber sicherlich nicht“, klagt sie.

Waghalsige Wendemanöver

Denn: „Wenn dies verboten sein soll, drängt sich die Frage auf, warum denn auf der linken Seite der Berliner Straße überhaupt Parkplätze eingerichtet sind. Denn wie soll das reibungslos funktionieren, wenn man diese nur von der Poststraße aus anfahren darf? Nach rechts ist die Poststraße Einbahnstraße, und nach links endet sie in einer Sackgasse. Es würden also waghalsige und gefährliche Wendemanöver im Bereich der Einmündung Berliner Straße in die Poststraße genau auf Höhe des Zugangs zum Einkaufszentrum im Bereich der Fußgängerquerung herausgefordert.“

Dieses Argument kann Ralf Kelm (52), Leiter der städtischen Bußgeldstelle, durchaus nachvollziehen. „Ich würde ebenfalls nicht empfehlen, in der Einmündung zu wenden. Man könnte aber bis zur Parkhauseinfahrt fahren, dort wenden und zur Parkbucht zurückfahren.“ Wenn sie denn dann noch frei ist. Für Parken gegen die Fahrtrichtung dagegen gibt es auch weiter das 15-Euro-Knöllchen.

Gefahr beim Ausparken

Denn, so Ralf Kelm, der den Begriff „Knöllchenfalle“ entschieden von sich weist: „Das Parken auf der linken Seite ist generell unfallgefährdend, und zwar weniger das Ein- als durch das Ausparken. Da sitzt der Fahrer an der Gehwegseite, und wenn vor ihm beispielsweise ein kleiner Kastenwagen steht, dann sieht der gar nichts mehr. Er muss sich nicht nur nahezu blind in den Gegenverkehr hineintasten, sondern auch nach hinten auf den fließenden Verkehr achten, in den er sich einfädeln will. Wie schnell kann da ein Unfall passieren.“

Deshalb, und nur deshalb, würde dort an jedem Tag kontrolliert und verwarnt. Bei unserem Ortstermin standen von sechs Autos vier falsch herum. Alle mit gültigem Parkschein hinter und Verwarnhinweis vor der Windschutzscheibe. Macht zusammen 60 Euro. Eine, sagen wir mal, ziemlich gute Kasse.