Witten/Bochum. . Ein 36-jähriger Bochumer ist am Donnerstag aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er soll seine Ex-Freundin vergewaltigt haben. Doch die 34-jährige Wittenerin machte im Prozess widersprüchliche Aussagen. Der angeklagte Vater einer 12-Jährigen, weinte beim Urteil
Im Prozess gegen einen 36-jährigen Bochumer, der seine Wittener Exfreundin vergewaltigt haben soll, entschied Richter Peter Löffler am Bochumer Landgericht auf Freispruch - aus Mangel an Beweisen.
Am Ende waren es die Widersprüche, in die sich die 34-jährige Wittenerin verstrickt hatte, die zum Freispruch führten. Sie selbst war bei der Urteilsverkündung nicht im Landgericht. Richter Löffler und die Schöffen lauschten zunächst dem leidenschaftlichen Plädoyer der Staatsanwältin.
Sie begründete die widersprüchlichen Aussagen des Opfers mit Nervosität: „An Details, ob er ihr die Bluse aufgerissen habe oder nicht, kann manch ein Opfer sich einfach nicht mehr erinnern.“ Zudem sehe die Staatsanwältin keinen Grund, weshalb die Wittenerin lügen sollte. „Ich hatte Angst vor ihm“, war beim Prozessauftakt am Montag die Aussage des Opfers gewesen. Schließlich soll der Angeklagte sie noch nach der Tat massiv bedrängt und bedroht haben.
Verteidiger nutzt Widersprüche aus
Verteidiger Stephan Bester nutzte genau diese Widersprüche für seinen Angeklagten. Er räumte ein, dass sein Mandant der Ex-Freundin nachgestellt haben soll. An der Vergewaltigung sei aber nichts dran. „Sie waren eine Woche nach der angeblichen Tat im Kino. Wieso tut ein Vergewaltigungsopfer das?“, fragte Bester während seines Plädoyers.
Zudem vermutet der Anwalt, dass das Opfer nur in Ruhe gelassen werden wollte. „Sie war öfter wegen des Stalkings bei der Polizei. Dort sagte man ihr immer: Solange er ihnen nichts tut, können wir nichts machen. Da liegt es auf der Hand, dass die Geschichte aus dem Hut gezaubert wurde.“
Tränen der Erleichterung
Letztendlich reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht. Der Angeklagte, Vater einer 12-Jährigen Tochter, nahm das Urteil unter Tränen der Erleichterung entgegen. Richter Löffler räumte ein, dass er den Angeklagten nicht für unschuldig hält. „Manch ein Beteiligter des Prozesses hat zu mangelhaft ermttelt. Im Zweifel für den Angeklagten. Deshalb müssen wir Sie freisprechen.“