Bochum. . Ein 54-jähriger Dealer ist vom Landgericht Bochum zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er mit fünf Kilo Cannabis und auch Kokain gehandelt hatte. Bereits im Jahr 2000 war er in England wegen Rauschgifts mit zehn Jahren Haft bestraft worden.
Erst im Jahr 2000 hatte der 54-jährige Wittener von einem Gericht in England zehn Jahre Haft wegen Drogenhandels erhalten. Doch der Lkw-Händler konnte es nicht lassen. Gestern wurde er schon wieder wegen Rauschgifts zu jahrelanger Haft verurteilt. Das Landgericht Bochum verhängte diesmal vier Jahre.
Zwischen 2007 und 2010 hatte er mit rund fünf Kilo Marihuana und Hasch gehandelt. In Mengen zu 500 und 1000 Gramm kaufte er die Cannabis-Produkte an (Kilopreis: fast 4000 Euro) und veräußerte sie mit kleinem Gewinn weiter. Außerdem machte er über 80 Geschäfte mit Kokain im Gramm-Bereich. Einkaufspreis je Gramm: 40 Euro. Verkaufspreis: 50 Euro. Einen Teil der Drogen konsumierte er selbst.
Telefonüberwachung in der Szene
Ursprünglich hatte ihm die Staatsanwaltschaft sogar den Handel mit einmal 25 und einmal sechs Kilo Cannabis vorgeworfen. Gestützt wurde dies auf Telefonüberwachungen in der Drogenszene in Witten, Bochum und Dortmund. Aber der Angeklagte räumte lediglich jene fünf Kilo ein, und die 1. Strafkammer konnte ihm etwas anderes nicht nachweisen.
In England war der Angeklagte - ein Vater dreier Kinder und gelernter Augenoptiker - damals mit zwei Kilo Kokain und auch etwas LSD erwischt worden. Das Rauschgift war in einem Pkw versteckt, mit dem er durch den Kanaltunnel zu einer Fete gefahren war. Von den zehn Jahren, die die britischen Richter ihm damals verpassten, musste er tatsächlich knapp die Hälfte hinter Gittern absitzen. Danach durfte er wieder nach Hause.
Mitangeklagter bekam Haft auf Bewährung
Im Auto damals befand sich auch ein Jugendfreund (52) des Witteners. Dieser Mann saß jetzt in Bochum wieder neben ihm auf der Anklagebank. Auch er hatte neben seinem Eigenkonsum mit kleinen Mengen Kokain gedealt.
In dem Verfahren in England war er freigesprochen worden, diesmal aber kam er nicht ohne Strafe davon. Die Bochumer Richter der 1. Strafkammer verhängten für den heute in Dortmund lebenden, arbeitslosen Mann zwei Jahre Haft auf Bewährung. Als Auflage muss er 200 Sozialstunden gemeinnützige Arbeit ableisten - weil er nach der Bewährungsstrafe noch weiter ans Gericht denken soll, wie der Richter meinte.