Witten. . Ein Wittener suchte seine Tochter nachts in ihrer Wohung auf. Dort beleidigte er sich, schlug ihr ins Gesicht. Das Wittener Amtsgericht verurteilte ihn zu zehn Monaten auf Bewährung.
Ein Mann sucht in einer April-Nacht die Wohnung einer jungen Wittenerin auf, beleidigt sie, schlägt ihr ins Gesicht. Dann stiehlt er ihre Zigaretten und verschwindet. Kein normaler Raubüberfall. Der Täter ist ein 52-jähriger Schlosser. Das Opfer: seine Tochter. Auslöser der Auseinandersetzung war ein spurlos verschwundenes Telefon. Das Wittener Amtsgericht verurteilte den rabiaten Vater am Mittwoch zu zehn Monaten auf Bewährung.
Es rumorte schon lange in der Familie. Der Wittener und seine Frau leben seit einiger Zeit getrennt, seine Tochter möchte nichts mehr von ihm wissen. Vor Gericht sprach sie von Drohungen, Erpressungen, aggressiver Stimmung, die sie als Kind zu Hause erlebt habe. „Er ging sogar auf meinen kleinen Bruder los.“ Die eigene Wohnung sollte der Beginn eines neuen Lebens sein. Doch in der April-Nacht eskalierte genau dort der Familienstreit.
Es war kurz nach vier nachts, der 52-Jährige hatte „sechs bis acht Bier getrunken“. Als er sein schnurloses Telefon vermisste, schnappte er sich seinen Hund und suchte die Wohnung seiner Tochter auf. Nach mehrfachem Klingeln öffnete seine Ehefrau die Tür, die bei der 26-Jährigen übernachtet hatte. Als die junge Frau wach wurde, drohte sie ihrem Vater: „Raus hier, oder ich rufe die Polizei!“ Doch der wollte nicht gehen. Es kam zum Handgemenge.
Mit den Worten „Hau ab, Du Schlampe!“ stieß der 52-Jährige seine Tochter zurück als diese zum Telefonhörer griff und die Polizei alarmieren wollte. „Bei der Rauferei bin ich gegen einen Schrank geknallt“, erinnert sich die Frau. Ihre Mutter war währenddessen damit beschäftigt, die Hunde von Mann und Tochter auseinanderzuhalten.
Bevor der Schlosser mit einer Zigarettenschachtel seiner Tochter verschwand, „schlug er mir mit der Faust ins Gesicht“, behauptet die junge Frau. Ihre Mutter bestreitet das – aus Angst vor ihrem Mann? Möglicherweise befürchte sie, dass er ihr den Geldhahn abdrehe, mutmaßte Richter Bernd Grewer. Der Schlosser zahlt die Wohnung der 52-Jährigen nach der Trennung. Inzwischen ist auch das Mutter-Tochter-Verhältnis zerrüttet.
Aus Angst vor ihrem Vater zog die junge Frau nach den Übergriffen die Anzeige gegen ihn zurück. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben – wegen Nötigung, Körperverletzung und räuberischem Diebstahl. Als Bewährungsauflage muss der Wittener 1000 Euro an seine Tochter zahlen. Das Telefon, das er ihn ihrer Wohnung suchte, fand er übrigens nicht.