Witten. .

Eine Handynummer, die gleich im Gerichtssaal ausprobiert wurde, und ein junger Mann als möglicher Haupttäter, von dem man nur den Namen „Sheriff“ kennt - manche Gerichtsverhandlungen geben Rätsel auf. So auch der Prozess um eine Schlägerei im Bochumer Bermudadreieck mit angeblich Wittener Beteiligung.

Vor Gericht stehen drei junge Männer türkischer Herkunft wegen gefährlicher Körperverletzung. Einer sitzt in der zweiten Reihe und wird von keinem der Zeugen als möglicher Täter erkannt. Er will gar nicht dabei gewesen sein. Die anderen beiden Beschuldigten leugnen die Tat. Doch Zeugen beschuldigen einen von ihnen, den Angeklagten A., das Opfer, einen heute 24-jährigen Bochumer, noch getreten zu haben, nachdem dieser schon bewusstlos am Boden lag - niedergestreckt durch einen Faustschlag - so die übereinstimmenden Zeugenaussagen - des mysteriösen „Sheriffs“.

Aber der Reihe nach: Eine Gruppe junger Leute hatte sich Ende 2010 in einem Lokal namens „Metropol“ verabredet. Dort stieß das spätere Opfer auf den Angeklagten A. Beide kannten sich und früher hatte es wohl schon mal Streit gegeben, weil der 24-jährige Bochumer angeblich die Freundin des Beschuldigten „angeguckt“ hatte. Jedenfalls gingen beide nach draußen vors Metropol, um sich auszusprechen. „Es schien schon so, als hätten sie das geklärt“, sagte einer der Zeugen vor Gericht. Dann sei der zweite Angeklagte, D., erschienen und irgendwann das Geschrei losgegangen. Der Beschuldigte mit der Freundin soll noch Freunde angerufen haben - hatte er womöglich die Schlägerei angezettelt?

Das wird auch in der gestrigen Verhandlung nicht deutlich. Fakt ist, das sagen die Zeugen fast gleichlautend aus: Draußen gab es einen Tumult mit inzwischen mehreren Beteiligten. Der „Sheriff“ soll zwei Schlagringe ausgepackt und damit den 24-jährigen Bochumer niedergeschlagen haben. Das Opfer sei sofort hingefallen und bewusstlos gewesen, „regungslos, als wäre er tot“, so ein Zeuge. Viel Blut sei aus einer Wunde am Kopf geflossen. Die anderen hätten dann noch auf ihn eingetreten. „Wer hat getreten?“ will das Gericht wissen. Wieder wird der Sheriff genannt. Aber auch der Angeklagte A. habe einmal zugetreten.

Der zweite Beschuldigte D. sei zwar aufbrausend gewesen, wurde laut Zeugen aber zurückgehalten. Ob die Zeugen mehr über den „Sheriff“ wüssten? fragen Richter und Staatsanwalt. Fehlanzeige. Fortsetzung in zwei Wochen.