Wie schmerzhaft muss es für Angehörige sein, wenn sie nicht nur den Tod der Mutter zu verkraften haben, sondern auch noch mit Polizei und Staatsanwaltschaft konfrontiert werden, weil ein Notarzt „unklare Todesart“ angekreuzt hat.

Es geht bei unserem Bericht über die verstorbene 73-Jährige, die an Krebs im Endstadium litt, nicht darum, irgendjemanden auf die Anklagebank zu setzen. Ihr Schicksal verdeutlicht vielmehr ein Problem: Inwieweit wird der Wille des Patienten, nur noch palliativ behandelt zu werden und nicht ins Krankenhaus zu kommen, berücksichtigt, wenn der Notarzt alarmiert wird?

Sein Job ist es,Leben zu retten

Sein Job ist es, Leben zu retten. Wenn man ihn ruft, geht es oft um Minuten. Da werden keine großen Krankenakten oder Patientenverfügungen gewälzt, die Aufschluss darüber geben könnten, ob Hilfe dieser Art überhaupt erwünscht ist. Um so wichtiger, dass Rettungsdienste und Palliativnetzwerk stärker miteinander kooperieren, um Regeln zu vereinbaren, was zu tun ist.

Grundsätzlich löst man durch Alarmierung des Notarztes eine Rettungskette mit allen möglichen Konsequenzen aus: Rettungswagen, Krankenhaus, Intensivstation, lebensverlängernde Medikamente, vielleicht sogar wie in diesem Falle polizeiliche Ermittlungen. Wer nicht gerettet werden will oder nicht mehr zu retten ist, hat womöglich schlechte Karten.

Was zählt, ist der Wille des Patienten. Natürlich kann man im Vorfeld nicht alles regeln und es muss bei Zweifeln ermittelt werden. Trotzdem hätte man der Toten und ihren Angehörigen dieses Procedere gern erspart.