Witten. . Eine 28-jährige Wittenerin beschuldigte ihren Ex-Freund vor dem Wittener Amtsgericht, sie monatelang gefoltert und drangsaliert zu haben. Zu beweisen war dem Reifenhändler aber (fast) nichts.

Es sind abscheuliche Vorwürfe einer 28-Jährigen gegen ihren Ex-Freund: Er habe sie mit heißem Wasser übergossen, mit Handtüchern gewürgt, ihre Kinder auf dem Boden schlafen lassen. Bis auf einen Fall war dem Mann vor dem Wittener Amtsgericht nichts nachzuweisen. Der Reifenhändler kam mit einer dreimonatigen Bewährungsstrafe davon.

„Ich weiß nicht, wie sie auf diese Vorwürfe kommt“, sagte der Angeklagte mit Blick auf seine Ex-Freundin. Nur einmal habe er ihr auf das Bein geschlagen. Zuvor hatte die junge Frau unter Tränen ein Martyrium geschildert. Nur aus Angst sei sie erst nach vier Monaten zur Polizei gegangen. „Er hat mir das Gefühl gegeben, ich wäre ein Stück Vieh.“

Die Wittenerin, die in einem Altenheim als Betreuerin arbeitet, berichtete von einem Kontrollwahn ihres Ex-Partners. „Ich musste Telefonprotokolle führen“, sagte die 28-Jährige vor Gericht. „Wenn ich zu lange telefoniert habe, hat er mich geschlagen.“

Ihre Kinder (drei und acht) hätten zum Teil auf dem Boden schlafen müssen, Ihre kleine Tochter habe alleine in den Kindergarten gehen müssen. „Vor 8.30 Uhr durfte ich nicht vor die Tür gehen.“ In einer SMS – das ist dokumentiert – schrieb der Angeklagte seiner Partnerin: „Folter und Schmerzen sollst du ertragen.“ Wie die Wittenerin behauptet, soll er es wahr gemacht haben.

Heißes Wasser habe der 29-Jährige über ihren Kopf geschüttet und mit den Worten kommentiert: „Die Schmerzen gehen vorbei. Ich liebe dich.“ Ihr Ex-Freund habe sie sogar mit Kerzenständern und Gardinenstangen verprügelt, sagte die junge Mutter, die im Januar Anzeige erstattet hatte.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Angeklagte vor Gericht steht. Wegen ähnlicher Anschuldigungen musste er sich in der Vergangenheit bereits verantworten – zum Großteil wurden die Verfahren eingestellt. In einem Urteil ist von „starker Eifersucht“ und „Kontrolle“ die Rede.

Auch im aktuellen Fall war man sich vor Gericht einig: Der 29-Jährige ist ein Kontrollfanatiker, das räumte er letztlich sogar ein. Nur: Kontrolle alleine ist nicht strafbar. Und Beweise für die schweren Vorwürfe fand das Gericht nicht. Keine Zeugen, die etwas hätten sehen können, keine Atteste, die mögliche Verletzungen dokumentieren.

INFO

An die Bewährungsstrafe sind Auflagen geknüpft: So muss der 29-Jährige 500 Euro Schadenersatz an seine Ex-Freundin zahlen und darf mit ihr keinen Kontakt mehr aufnehmen. Außerdem muss der Wittener eine Therapie machen. Dieser hatte er aufgrund seiner Kontrollneigung selbst zugestimmt.