Witten. .
Wegen eines 25-Euro Knöllchen zog der 49-Jährige Dirk N. vor das Amtsgericht Witten. Eigentlich wollte er nur wissen, wo er denn genau geblitzt worden ist.
Denn die Angabe „westlich der Goethestraße“ war ihm nicht genug. Nun muss er nicht nur das Knöllchen bezahlen, sondern auch noch ein Bußgeld von 23,45 Euro.
Diese Auskunft über den genauen Standort habe ihm das Ordnungsamt auch in, wie er sagt, „zehn Antworten nicht geben können“. Diesen ganzen Aufwand von Papier und Zeit hätte man sich seiner Meinung nach sparen können. Richter Bernd Grewer (62) konnte den Einspruch des Witteners nicht nachvollziehen. Die Ortsangabe „auf der Dortmunder Straße, westlich der Goethestraße in Fahrtrichtung Innenstadt“ würde schließlich völlig ausreichen. Dass angeblich kein Toleranzwert angegeben worden ist, widerlegt Grewer. „Hier steht eindeutig, dass sie 64 Km/h gefahren sind in einer 50er Zone. Und das schon nach Abzug von dem Toleranzwert von drei Prozent.“
Dirk N. versteht dennoch nicht, warum die Verwaltung der Stadt Witten ihm nicht einfach eine Antwort auf seine Anfrage geben konnte. „Dann hätte ich sofort bezahlt. Aber wenn bei der Stadt nur solche Betonköpfe sitzen, die es nicht hinkriegen, kann ich auch nichts dazu.“ In Münster habe er das gleiche Problem schon einmal gehabt und auch den Standort des mobilen Blitzgeräts angefordert. Dort habe man ihm direkt im nächsten Schreiben eine genaue Ortsangabe geben können.
Nun entschied sich der 49-Jährige, den Einspruch zurückzunehmen und die geforderte Summe von 48,45 Euro zu zahlen. „Eigentlich möchte ich nicht wie alle anderen mit dem Strom schwimmen und brav bezahlen, ohne nachzufragen. Aber ich habe ja keine Chance.“