Menschen mit Behinderung haben das Recht, ohne Barrieren alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen zu können. Doch das klappt offenbar längst nicht überall. Denn die Höhe der Bahnsteigkanten in den verschiedenen Städten, in denen die S 5 hält, variiert. In Witten hat das bisher gepasst. Und wenn’s Ende 2014 hier nicht mehr passt, dann sicher anderswo. Barrierefreiheit nach dem Zufallsprinzip?
Klar, nicht ständig können Bahnsteige dem Einstiegsniveau neuer Züge angepasst werden. Umgekehrt macht’s eher Sinn. Warum Hersteller keine passenden Züge liefern können, nur weil ein WC an Bord ist, bleibt ein Rätsel, ein technisches vermutlich.
Dass Witten nun wohl den Kürzeren zieht, ist schlecht. Eine Rampe kann zwar eine Lösung sein, aber wirklich behindertenfreundlich ist das nicht.