Die Befragung von Mutter und Tochter hat am Donnerstag kaum Klarheit in den nachträglich angeklagten Fall einer angeblichen Vergewaltigung gebracht, die sich nach Angaben des vermeintlichen Opfers - der Tochter - 2006 zugetragen hat. Nicht einmal das genaue Datum ließ sich herausfinden.

Wie berichtet, rollt das Bochumer Landgericht diesen damals wegen mangelnden Tatverdachts eingestellten Fall wieder neu auf. Dazu kommt es im Rahmen des aktuellen Dusch-Prozesses, in dem ein 44-Jähriger zunächst beim Amtsgericht wegen Exhibitionismus vor dem Amtsgericht stand. Er soll seine 17-jährige Stiefnichte sexuell belästigt haben. Hinzu kommt nun die Vergewaltigungsanklage.

Mit dem vermeintlichen Opfer, das 2006 erst 15 war, ist er nicht verwandt. Sie war mit dem Sohn befreundet, dessen Stiefvater der Angeklagte ist. Der Beschuldigte leugnet beide Taten. Als er das Mädchen damals angeblich im Keller mit den Fingern unsittlich berührte, will er auf Montage gewesen sein. Das mutmaßliche, inzwischen volljährige Opfer bekräftigte am Donnerstag seine Vorwürfe. Doch es gab Widersprüche, die sich am Ende vorteilhaft für den Angeklagten auswirken könnten.

So blieb der genaue Tatzeitpunkt weiter im Dunkeln. Zwar beteuerte das mutmaßliche Opfer, es sei während der Fußball-WM - dem „Sommermärchen“ - beim Spiel Deutschland gegen Polen passiert. Doch in früheren Aussagen war stets vom Wochenende die Rede gewesen. Und gegen Polen kickten die Deutschen an einem Mittwoch.

Keine Klarheit brachte die Aussage der Mutter. Zwar sagte sie übereinstimmend mit ihrer Tochter aus, dass diese seinerzeit völlig aufgelöst - weinend - nach Hause gekommen, dann mit ihr um viertel nach acht mit dem Hund rausgegangen sei und ihr Handy auf laut gestellt habe, als der vermeintliche Vergewaltiger sie angerufen und bedroht hätte. Doch die Mutter, die seinerzeit Anzeige erstattete, verwickelte sich in Widersprüche.

Mal will sie bei jenem Anruf den Namen des Angeklagten gehört haben, dann sagt sie, sie habe nur das Gespräch mitbekommen. Und an dem Rock der Tochter sei ihr nichts Besonderes aufgefallen, dann spricht sie von einem Riss. Auf die Frage des Verteidigers, warum sie nicht sofort zur Polizei gegangen sei, als die Tochter mit vielen blauen Flecken, „auch zwischen den Beinen“, heimgekehrt sein soll, antwortet die Mutter: Die Tochter hätte ihr erst einige Tage später von dem Vorfall erzählt und zunächst Fragen nach den Verletzungen abgeblockt.