Witten. .
Fünf Fälle waren angeklagt, für zwei wurde er am Ende verurteilt: Ein ehemaliges Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bommern hat wegen Brandstiftung und versuchter Brandstiftung eine zweijährige Strafe erhalten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.
Viermal hatte es der 29-Jährige im Frühjahr 2011 als damals noch aktiver Feuerwehrmann allein auf sein Elternhaus in der Albrecht-Dürer-Straße abgesehen - wo er „aus irrationalen Gründen“, wie es vor dem Bochumer Landgericht hieß, im Keller zündelte. Er wollte niemandem schaden, da war sich das Gericht sicher, sondern reagierte vielmehr geschockt auf die Nachricht vom drohenden Tod des krebskranken Vaters - der genau in diesem Haus mit den zwei jüngeren Geschwistern des Täters lebte.
Doch als Feuerwehrmann, das hielt ihm das Gericht vor, hätte er um die mögliche Gefahr wissen müssen. Es hätte eine starke Rauchbildung geben oder Flammen hätten sogar übergreifen können - was glücklicherweise nicht geschah. „Aber das Gefährdungspotenzial war nicht gering“, so der Vorsitzende Richter Dr. Michael Rottkemper.
Zugute hielt er dem Angeklagten dessen frühes Geständnis, seine psychische Angeschlagenheit, die nur geringen Schäden, die durch das Entzünden von Zeitungen, Müll und Tapetenresten entstanden, und nicht zuletzt die Tatsache, dass er den ersten Brand selbst bei der Feuerwehr gemeldet hatte. Das wurde ihm gleichzeitig zum Verhängnis. Als dem Leiter der Löschgruppe das Band mit dem Anruf vorgespielt wurde, erkannte er die Stimme seines Mannes.
Dass dieser als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr zu Löscheinsätzen kommen wollte, war ein Motiv, aber nicht das entscheidende, wie das Gericht erkannte. Es machte als Hauptgrund die damals instabile Verfassung des Angeklagten aus, der schon mit acht Jahren seine Mutter verloren und nun den Tod des Vaters vor Augen hatte. „Er wollte Frust ablasen“, sagte der Richter und sprach von einem „Hilferuf“. Gezündelt hatte der Mann im April und Mai. Dabei setzte er, das verhehlte das Gericht nicht, die Bewohner in Angst.
Einmal zündelte er auch in einem Nachbarhaus am Bommerfelder Ring, wobei er eine Tür abfackelte. Das war der fünfte und letzte Fall, der einzige, in dem das Gericht eine vollendete Brandstiftung erkannte. Beim Spazierengehen hatte der Angeklagte zufällig eine offene Kellertür gesehen. Diesmal steckte er einen gelben Sack an. Auch hier schlug ein Brandmelder Gott sei Dank Alarm.