Witten. .

Weil er einem 60-jährigen Wittener mit einem Bierglas ins Gesicht schlug, musste sich ein 37-jähriger Dortmunder vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Alles fing harmlos in der Kneipe „Pilsbörse“ an, wo der Angeklagte ein Fußballspiel im Fernsehen verfolgte. Gemeinsam mit dem späteren Opfer hatte er einiges getrunken, als die Situation eskalierte. Nachdem der Dortmunder das Lokal gegen die Aufforderung der Wirtin nicht verlassen wollte, begann er, sie anzupöbeln. „Ich fühlte mich der Situation nicht gewachsen und holte meinen Lebensgefährten aus der Küche, damit er mir hilft“, meint die 56-Jährige. Das spätere Opfer fasste den Angeklagten am Arm, dieser schlug ihm mit einem 0,2-Liter-Bierglas an die Schläfe. „Es hat geklatscht, dann war ich stehend k.o. und blutete wie eine Sau auf der Schlachtbank“, meint der 60-Jährige.

Der bereits mehrfach wegen Körperverletzung und Drogenkonsums einschlägig vorbestrafte Angeklagte räumte seine Tat zwar ein, nahm allerdings die Folgen sichtbar gelassen. Eine Entschuldigung kam erst über seine Lippen, als der Geschädigte den ersten Schritt auf ihn zu machte. „Man kann von Glück sagen, dass das Auge des Opfers nicht getroffen wurde“, so Richter Bernd Grewer. Mit einer Gehirnerschütterung sowie einer Platzwunde wurde der 60-Jährige im Krankenhaus behandelt. Noch heute spürt er die Folgen der Schlägerei. „Letztens kam ein kleiner Glassplitter zum Vorschein, den die Ärzte bei der Operation nicht erwischten“, so das Opfer. Außerdem sei seine rechte Kopfseite taub.

Aufgrund der vielen Vorstrafen verurteilte Richter Grewer den 37-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Seine Begründung: „Der Angeklagte weiß, wozu er fähig ist und sämtliche Bewährungsstrafen haben nichts gebracht. Also muss man auch vor Weihnachten einmal härter entscheiden.“