Witten. .
Überraschung im Lutherpark-Prozess: Die Staatsanwaltschaft erkennt in der Auseinandersetzung im Mai, bei der ein 49-Jähriger mit einer Flasche niedergeschlagen und gegen den Kopf getreten wurde, keinen versuchten Totschlag mehr. Davon war sie bei der Anklage noch ausgegangen.
Nun schwenkt Staatsanwalt Danyal Maibaum auf gefährliche Körperverletzung um – und fordert fünf Jahre Haft für den 37-jährigen Angeklagten. Das Urteil fällt im Januar. Einen Tötungsvorsatz wollte er nach intensiven Zeugenbefragungen nicht mehr erkennen. In diesem Fall hätten dem 37-jährigen Wittener bis zu 15 Jahre Haft gedroht.
Die Gründe für den Sinneswandel: Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert gewesen, so der Staatsanwalt. Er hätte sein am Boden liegendes Opfer nicht mit voller Wucht getreten und der niedergeschlagene Mann sei nicht bewusstlos, sondern immer ansprechbar gewesen.
Viel mehr Positives hatte Maibaum vor dem Bochumer Landgericht aber nicht für den Angeklagten übrig. Der 37-Jährige sei „menschenverachtend und mit größter Brutalität“ vorgegangen, als er den 49-Jährigen im Lutherpark nach einem Streit mit einer Flasche - sie traf den Kopf - niedergeschlagen habe. Strafmilderne Umstände wie eine Entschuldigung beim Opfer oder die Teilnahme an einer Alkohol- und Drogentherapie – sie gab es schlicht nicht.
Die Anwältin des 49-Jährigen, der als Nebenkläger auftritt, pocht auf eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags. Der Angeklagte habe „innere Verletzungen und den Tod bei seiner Tat billigend in Kauf genommen“. „Er wusste sehr wohl, was er tut – auch mit 2,4 Promille.“ Nur den Jugendlichen, die nach der Tat Erste Hilfe geleistet hatten, sei es zu verdanken, dass der Wittener noch lebt.