Witten. .

Im Rahmen der Volksbefragung „Zensus 2011“ startet jetzt die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes.

Landesweit werden etwa 43 000 Bürger angeschrieben, um Unklarheiten in Hinblick auf den Hauptwohnsitz am Zensusstichtag (9. Mai 2011) zu beseitigen. Ist eine Person in den Melderegistern bundesweit nur mit Nebenwohnsitz gemeldet, wird in jedem Fall nachgefragt. Der kurze Fragebogen lässt sich nach Angaben des Landesamtes für Statistik einfach und schnell beantworten. Es bestehe Auskunftspflicht. Ergänzend zur Angabe des Hauptwohnsitzes werden u.a. lediglich Alter, Geschlecht, Geburtsort und Staatsangehörigkeit erfragt. Einen Musterfragebogen findet sich unter: https://www.zensus2011.de/uploads/tx_templavoila/Musterfragebogen_Befragung_zur_Klaerung_des_Wohnsitzes_16.pdf

IT.NRW weist darauf hin, dass für die Befragten Auskunftspflicht besteht. Datenschutz und Statistikgeheimnis haben beim Zensus 2011 höchste Priorität. Persönliche Daten werden - bei allen Erhebungsteilen des Zensus - ausschließlich von den statistischen Ämtern verwendet. Informationen werden keinesfalls an andere Behörden - zum Bei““spiel an Einwohnermeldeämter - übermittelt.

Weitere Informationen zum Zensus 2011 in Deutschland gibt´s im Internet unter http://www.zensus2011.de - spezielle Informationen zum Zensus 2011 in Nordrhein-Westfalen unter der Adresse http://www.zensus.it.nrw.de.