Witten. .
Nach einer Party in der Werkstadt schlugen und traten zwei Wittener einem 33-Jährigen gegen den Kopf. Das Opfer erlitt eine Schädelprellung und eine Gehirnerschütterung. Am Mittwoch (7.12.) mussten sich die beiden vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Die 22- und 23-Jährigen wurden im Februar von den Türstehern des sozio-kulturellen Zentrums nicht auf eine 80er-Jahre-Party gelassen. Daraufhin setzten sie sich auf eine Bank neben dem Gebäude und pöbelten laut Anklage herum, beschimpften vorbeigehende Passanten. Das Opfer und seine beiden Freunde ließen sich zum Bedauern von Richter Bernd Grewer auf die Provokationen ein. Ein Streit entbrannte.
Nachdem er einen der beiden Freunde von hinten angreifen wollte und vom späteren Opfer daran gehindert wurde, versuchte der 23-jährige Täter, das Gelände zu verlassen. Der 33-Jährige konnte den Angeklagten festhalten. „Ich rutschte aus und landete mit ihm auf dem Boden. Dann rangelten wir. Ich hörte nur noch einen Knall, was vermutlich der Tritt war und wurde ohnmächtig“, erzählt der Geschädigte vor Gericht.
Der Türsteher und mehrere Zeugen sahen, wie einer der Täter auf dem am Boden liegenden Mann saß und auf ihn einschlug. Der andere Angeklagte soll ebenfalls zugeschlagen und getreten haben. Wer von den beiden das Opfer gegen den Kopf trat, so dass es bewusstlos wurde, konnte das Gericht nicht klären.
Richter Grewer ließ sich von den Aussagen der Angeklagten, dass sie zuerst angegriffen worden seien und sich nur verteidigt hätten, nicht beeindrucken. „Die Täter hatten keinerlei Verletzung im Gesicht. Deshalb wage ich zu behaupten, dass dies nicht der Wahrheit entspricht.“ Schließlich hielt die von der Werkstadt gerufene Polizei einen der beiden Täter und seinen dritten Freund, der nicht an der Schlägerei beteiligt war, vor Ort fest und schoss Fotos. Den 23-Jährigen holte man von zu Hause später ab, da er sich mittlerweile vom Tatort entfernt hatte.
Das Amtsgericht verurteilte die beiden Täter zu einer Strafe von jeweils 18 Monaten, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Der 22-Jährige muss außerdem 200 Sozialstunden ableisten. Da der 23-Jährige, der wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft ist, seit einigen Monaten eine gute Arbeit hat, muss er seinem Opfer 5000 Euro Schadensersatz zahlen, aufgeteilt in Monatsraten von je 250 Euro. Beide Täter entschuldigten sich während der Verhandlung bei dem 33-Jährigen.
Richter Grewer weiß, dass er für diesen Tatbestand noch ein mildes Urteil gesprochen hat: „Was nutzt es dem Opfer, wenn der Angeklagte im Knast sitzt? So kann er ihm wenigstens Schadensersatz zahlen.“