Witten. .

Schädelprellungen, Nasenbeinbrüche, blutende Lippen, blaue Augen: Das fügten zwei Wittener (21 und 22) Jugendlichen vor, die im April unter der Nachtigallbrücke zechten. Das Wittener Amtsgericht verurteilte sie wegen schwerer Körperverletzung zu 21 bzw. 15 Monaten auf Bewährung.

Die sechs Jugendlichen saßen in Dreiergruppen auf zwei Bänken. Der Angeklagte (22) sprach eine Gruppe an, stellte sich nett vor - so ein Opfer - fragte nach einer Zigarette.

Der „nette“ Raucher nahm an, von einem der Dreiergruppe beleidigt worden zu sein, schlug ihm darum ins Gesicht. Einem Schüler (17) trat er mit dem Bein in den Rücken und vor den Kopf. Der Freund des Schlägers – der 21-jährige Mit-Angeklagte – prügelte bei der Gelegenheit gleich mit.

Die Angegriffenen flüchteten. Die beiden Angeklagten nahmen die Verfolgung auf. Ein 20-Jähriger erinnert sich vor Gericht, wie er es bis zu einer Treppe schaffte, dann aber eingeholt und brutal zusammengeschlagen wurde. Die traurige Bilanz: Fünf Tage Krankenhaus inklusive OP, bei der die Nase wieder gerichtet werden musste.

Einem 19-jährigen Freund wurde in Bauch, Gesicht und Rücken getreten. „Ich versuchte, mich mit den Händen zu schützen“, sagte der Azubi vor Gericht. „Keine Chance.“ Er erlitt eine Schädelprellung und einen Nasenbeinbruch. Welcher der Angeklagten wen und wie oft geschlagen hatte, konnten die beiden selbst nicht mehr sagen. „Zu viel Alkohol.“ Fest steht: Trotz des Getümmels konnte ein 18-Jähriger zum Handy greifen und die Polizei alarmieren, die Schlimmeres verhinderte.

Bei einer solch blutigen Bilanz hätte für die beiden mehrfach vorbestraften Angeklagten genauso gut der Gang ins Gefängnis anstehen können. Besonders bei dem 21-Jährigen war es haarscharf: Er hatte seit 2006 regelmäßig seine Fäuste in fremden Gesichtern. Das Gericht rang sich bei ihm nur „mit Hängen und Würgen“ zu einer Bewährungsstrafe durch.

Sein halbherziges Geständnis hatte ihm dabei aber nicht geholfen. Bedanken kann sich der junge, drogenabhängige Mann bei seiner Betreuerin, die ihn als zuverlässig lobte. Und bei seinem Ausbilder: Ein Gerüstbauer gab ihm trotz aller Vorstrafen einen Ausbildungsplatz. Positive Zukunftsaussichten, die ihm das Wittener Amtsgericht nicht verbauen wollte. Doch der Staatsanwalt machte bereits mehr als deutlich: „Bei der nächsten Schlägerei gehen Sie in den Knast.“