Witten. .

„Abzocke“ wirft der Mieterverein einer Tochter der Deutschen Annington vor.

Etliche Wittener Mieter des Wohnungsriesens haben nach Angaben des Vereins in den letzten Wochen Post von der “Deutschen Wohn-Inkasso GmbH“ bekommen. Im Auftrag des Vermieters verschickt sie Mahnungen wegen angeblich rückständiger Mieten. Laut Mieterverein werden „horrende Inkassogebühren“ von bis zu 127 Euro verlangt.

Eine kostenfreie Zahlungserinnerung, wie sie bei anderen Unternehmen durchaus üblich sei, gebe es nicht. Nach Angaben des Mietervereins wird eine erste Mahnung mit 4,50 Euro Mahngebühr verschickt. Bei der dann folgenden zweiten Mahnung schlage die Inkasso-Tochter mit dem Gebührenhammer zu und fordere mindestens Gebühren in einer Höhe von rund 49 Euro - bei höheren Forderungsbeträgen noch mehr. In Witten liege die Spitzenforderung bislang bei 127,50 Euro allein für die Inkasso-Gebühren. Betroffen sei ein ehemaliger Annington-Mieter, der 2008 eine Heizkostenabrechnung nicht akzeptiert habe. In einem anderen Fall beträgt die Gebühr laut Verein 97,50 Euro. In diesem Fall sei die Miete seit 2009 wegen verschiedener Schäden um fünf bis zehn Prozent gemindert worden.

Der Mieterverein hält die ihm vorliegenden sieben Mahnungen für unbegründet. In allen Fällen sei die Miete wegen Schäden und Mängeln berechtigt gemindert worden. „Mieter sollten sich nicht verängstigen lassen“, rät Rechtsberaterin Susanne Flöter. „Wer mit zweifelhaften Zahlungsaufforderungen oder hohen Inkasso-Gebühren überzogen wird, sollte sich sofort an seinen Mieterverein wenden.“ Selbst bei im Grunde berechtigten Forderungen müsse nicht jede Gebühr akzeptiert werden. Die Mietervereine wollen per Gericht klären lassen, welche Gebühren maximal zulässig sind.

Nach Angaben der Deutschen Annington sind die Forderungen in elf von zwölf Fällen, die es in diesem Monat in Witten gegeben habe, berechtigt. Natürlich gehe es darum, so Unternehmenssprecherin Katja Weisker, „das uns zustehende Geld zu bekommen“. Dabei richte man sich nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung.

Gleichzeitig wolle man Menschen in Schwierigkeiten auch beraten, betont Weisker. So werde nicht nur gemahnt, sondern auch angerufen. In Gelsenkirchen gebe es ein Pilotprojekt mit der Caritas für den Aufbau einer Schuldnerberatung. Dort lägen Mahnungen auch Gutscheine für Beratungsgespräche bei. Im Übrigen könnten sich betroffene Mieter jederzeit bei der Dt. Annington melden, „dann werden wir das aufklären“.