Witten. .

Der Prozess gegen einen 25-jährigen Erzieher, der sich im Hevener Waldorf-Kindergarten an Schutzbefohlenen vergangen haben soll, findet am 26. August am Bochumer Landgericht statt.

Das bestätigte Oberstaatsanwalt Christian Kuhnert auf Anfrage unserer Zeitung. Da der junge Mann in seiner Vernehmung bereits Übergriffe gegen Kinder eingeräumt habe, sei damit zu rechnen, dass das Urteil noch am selben Tag gesprochen werden könne. Weitere Verhandlungstage wurden deshalb bisher nicht anberaumt.

Der Erzieher soll sich über ein Jahr lang während der Mittagsruhe beim „Kuscheln“ an Jungen und Mädchen in der Gruppe, die er betreute, vergangen haben. Ihm werden konkret neun Taten zur Last gelegt. Drei Kinder sollen betroffen gewesen sein.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Dezember 2010 war er sofort von seiner Arbeit suspendiert worden. Zum Teil hat er die Taten bereits zugegeben. Er soll auch Kinder mit seinem Handy fotografiert haben. Mindestens sechs Eltern hatten Strafanzeige gestellt, nachdem mehrere Kinder mittags nicht mehr im Kindergarten bleiben wollten.