Witten. .
Ist der 26-Jährige einer der Tankstellen-Schläger von Rüdinghausen oder bloß ein netter Mann, der einen Streit schlichten wollte? Das Bochumer Landgericht konnte das Rätsel nicht lösen – Freispruch.
Der Angeklagte aus Witten soll zusammen mit einem Bekannten im vergangenen Jahr einen Besucher der Esso-Tankstelle an der Friedrich-Ebertstraße übel zugerichtet haben.
Das Wittener Amtsgericht hatte den 26-Jährigen bereits für zwei Jahre hinter Gitter geschickt – der ging in Berufung. Vorm Bochumer Landgericht kamen nochmals alle Beteiligten zu Wort, um das Puzzle zusammenzufügen. Klar ist: Der Angeklagte besuchte die Tankstelle mit einer Bekannten und deren Freund. Der fing im Verkaufsbereich an, eine Kundin zu begrapschen. Ihr Partner hatte das bemerkt und stieß dazu. Es sollte zum blutigen Tumult kommen.
Als die Fronten vor der Tür geklärt werden sollten, schlug der Bekannte des Angeklagten auf den Tankstellen-Besucher ein. Dabei fiel das Opfer auf einen Blumenkübel und verletzte sich schwer. Neben einer Gehirnerschütterung erlitt der Mann Prellungen im Gesicht. Doch hatte auch der Angeklagte zugeschlagen? Der Videobeweis musste her.
Eine Kamera, die die ganze Zeit mitlief, zeichnete weite Teile der Schlägerei auf – der wichtigste Abschnitt aber fehlte. Welche Rolle der 26-Jährige bei der Schlägerei spielte, war nicht zu erkennen. Auch die Zeugenaussagen halfen dem Gericht nicht weiter.
Während die Bekannte des Angeklagten meinte, er hätte lediglich schlichten wollen, sahen ihn zwei Besucher der Tankstelle als Täter. Er habe zugetreten, so die Zeugen.
Ein Video, auf dem nichts zu sehen ist, und Zeugen, die sich widersprechen – aus Sicht von Richter Gerhard Riechert war das zu wackelig für eine Verurteilung. Drei-Zimmer-Wohnung statt Gefängniszelle.