Witten. .
Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich ein Mittfünfziger vor dem Amtsgericht verantworten.
Während eines Besuchs in einem türkischen Café kam es zur Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seinem Opfer. Als es dem Angeklagten zu viel geworden sei, soll er mit einer Bierflasche auf den Geschädigten eingeschlagen haben. Dieser musste mit erheblichen Schnittverletzungen am Kopf und im Gesicht ins Krankenhaus eingeliefert werden, wurde stationär behandelt. „Nach drei Tagen wurde er entlassen. Er trägt heute noch sichtbare Narben davon“, erklärt Richter Bernd Grewer. Denn schließlich sei die Flasche zerbrochen und habe so das Gesicht verletzt.
18-monatige Haftstrafe
Der Angeklagte war zwar geständig, aber nach Anhörung der Zeugen war klar, dass der Mann die Wahrheit zu seinen Gunsten gedreht hat. „Er hat zum Beispiel behauptet, er wäre betrunken gewesen. Die Zeugen sagten alle aus, dass er es ganz sicher nicht war. Da weiß man schon, dass er nicht ausschließlich die Wahrheit sagt“, meint Grewer. Zudem habe der Angeklagte ausgesagt, dass er zuerst angegriffen worden sei. Das sei, so Richter Grewer, nach den Zeugenaussagen nicht der Fall gewesen. „Es gab eine verbale Auseinandersetzung. Und dann zog der Angeklagte plötzlich eine Bierflasche, und das war’s“, so Grewer.
Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ausgesetzt zu einer Bewährungszeit von drei Jahren verurteilt. Außerdem muss er 500 Sozialstunden verrichten.