Witten. .
„Das war in diesem Jahr der erste bei uns gemeldete Fall, in dem ein Mensch von einem Hund gebissen wurde“, sagt Burkhard Overkamp vom Ordnungsamt. Pro Jahr gebe es durchschnittlich 20 Beißfälle, darunter zwei, in denen Menschen betroffen seien.
Im aktuellen Fall hatte, wie bereits berichtet, ein Hund der “Weimaraner“-Rasse ein neunjähriges Mädchen auf der Hundewiese nahe des Kemnader Sees attackiert. Der Halter des Tieres war achtlos weitergegangen und konnte bisher nicht ermittelt werden.
„Wir haben bisher einen Anruf erhalten, der auf den gesuchten Mann hindeuten könnte und gehen der Spur nach“, so der zuständige Sachbearbeiter der Polizei.
„Wenn von Hunden zugebissen wird, dann meist untereinander. Von solchen Fällen liegen uns in diesem Jahr bisher vier vor“, so Overkamp, der beim Ordnungsamt für Hundeangelegenheiten zuständig ist. Er unterstreicht: „Bei uns sind keine speziellen Hunderassen als besonders beißwütig aufgefallen, auch nicht, was die Größe der Tiere angeht.“
Auf der am Mittwochmorgen gut besuchten Hundewiese war der Fall des gebissenen Mädchens ein viel diskutiertes Thema. „Ich komme seit drei Jahren zu diesem Ort und habe noch nie erlebt, dass hier ein Hund einen Menschen gebissen hat“, sagt die Bochumerin Susanne Bekemeier. Auch für Burkhard Overkamp vom Ordnungsamt war es der erste Fall dieser Art auf der Hundewiese.
„Wir sind nicht nur mit den Hunden, sondern auch mit unseren Kindern hier unterwegs und haben nie schlechte Erfahrungen gemacht“, erzählen zwei Besucherinnen, die ihre Namen nicht nennen möchten. Zweierlei wird von mehreren Befragten an der Hundewiese gelobt: Zum einen, dass sie groß genug sei, dass sich Hunde, die sich vielleicht nicht so gut riechen können, aus dem Weg gehen können. Zum anderen, dass sie durch die Ruhr und den Mühlengraben natürlich begrenzt ist und die Tiere nicht weglaufen können.
„Eine ausgewiesene Hundewiese gibt es in Witten nicht. Aber das Freizeitzentrum Kemnade als Eigentümer der Freifläche in Seenähe erlaubt, dass dort die Hunde ohne Leine laufen dürfen“, so Overkamp. Am Kemnader See selbst herrsche Leinenzwang, weil es sich um eine Parkanlage handelt: „Alle Hunde sind grundsätzlich auf Sportanlagen, Friedhöfen, Parkanlagen, in Fußgängerzonen und auf Massenveranstaltungen anzuleinen. Auf Kinderspielplätzen haben sie gar nichts zu suchen“, erklärt Overkamp das Landeshundegesetz. Auf Waldwegen dürften sie nur frei laufen, wenn sie auf Befehle hörten und nicht in den Wald liefen. Überhaupt seien große Hunde innerhalb bebauter Ortsteile anzuleinen. Groß bedeute über 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilo Gewicht.
Wer sich nicht daran halte, dem drohen Strafen zwischen 100 und 200 Euro.