Die Stadt ist vom Vorwurf entlastet worden, gegen den Datenschutz verstoßen zu haben. Wie die Staatsanwaltschaft Bochum auf Anfrage mitteilte, wurde ein Verfahren wegen nicht hinreichendem Tatverdacht eingestellt.
Im vergangenen Jahr hatte ein Mann wie berichtet eine Mitarbeiterin der Unterhaltsvorschusskasse – einer Abteilung des Jugendamtes – angezeigt. Angeblich hatte sie, um an Informationen zu seinem Einkommen zu gelangen, zunächst seinen Arbeitgeber befragt. Die Stadt sei - strafrechtlich betrachtet - korrekt vorgegangen, sagte Oberstaatsanwalt Christian Kuhnert. Daten könnten beim Arbeitnehmer oder beim Arbeitgeber erfragt werden.
Auch der Landesdatenschutzbeauftragte hatte in diesem Fall ermittelt. Die Stadt sollte sich in einer Stellungnahme zu den Vorwürfen äußern. Dadurch sollte unter anderem ermittelt werden, wen das Jugendamt im konkreten Fall wann befragt hatte. „In ihrer Stellungnahme hat die Stadt klargemacht, dass die Mitarbeiterin sehr wohl als Erstes den Arbeitnehmer um Informationen gebeten hatte“, erklärte Bettina Gayk, Sprecherin des Landesdatenschutzbeauftragten. die Abfrage beim Betroffenen sei aber nicht erfolgreich gewesen. Erst daraufhin sei der Arbeitgeber befragt worden. Ein Datenschutzverstoß sei daher nicht erkennbar.
Und auch über die Einzelfallprüfung hinaus sei kein systematisches Vorgehen gegen den Datenschutz im Wittener Jugendamt festgestellt worden. so Gayk: „Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass Daten systematisch bei Dritten erhoben werden.“ Die Stadt zeige in ihrer Stellungnahme „dass es die Regel ist, den Betroffenen zuerst zu persönlichen Daten zu befragen“. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte stellte deshalb das Verfahren gegen die Stadt ein.