Gestern Mittag erreichte uns eine Pressemitteilung der Stadt: Darin warnt sie vor gefährlichen Rutschbahnen auf Gehwegen und erinnert die Bürger an ihre Räum- und Streupflicht. Haarklein listet die Stadt auf, wann und vor allem wie die Bürger die Wege begehbar machen müssen. Das ist gut so. Nur: Warum nimmt das Betriebsamt gleichzeitig einen Gehweg aus dem eigenen Streuprogramm, nur weil ihn angeblich zu wenige Menschen nutzen? Dürfen jetzt auch Hauseigentümer zählen, wie viele Personen an ihrem Gebäude vorbeigehen – und bei geringer Nutzung dann nicht streuen? Nein, das wäre unverantwortlich. Aber genau das ist es auch im Falle der Brücke. Was wünscht man Skifahrern auf der Piste? Ach ja, Hals- und Beinbruch.
Annette Kreikenbohm