Witten. .
Der 41-Jährige, der nach einer Schlägerei vor dem Rathauskeller starb, war nicht betrunken. Das sagte der Rechtsmediziner vor Gericht aus.
„Das Opfer hatte bei der Obduktion einen ungefähren Alkoholpegel von 0,2 Promille im Blut“, erklärte Thomas Bajanowski. Zwar sei diese Wert erst drei Tage nach dem Sturz gemacht worden, aber das Blut, das untersucht wurde, hatte sich im Gehirn unabhängig vom Blutkreislauf gesammelt. Dadurch zirkulierte es nicht mehr und der Alkohol konnte von der Leber nicht abgebaut werden. Wichtig ist das für den Prozess, weil bisher nicht geklärt war, ob der 41-Jährige sich nach dem Faustschlag wegen eines hohen Alkoholpegels nicht abfangen konnte und deswegen ohne Schutz auf den Asphalt fiel.
Rechtsmediziner Bajanowski vermutet, dass es sich um einen K.O.-Schlag handelte, der beim Opfer eine Sekundenbewusstlosigkeit auslöste, wodurch sämtliche Schutzreflexe nicht reagierten. Außerdem konnte der Rechtsmediziner eine weitere Frage klären: „Dem Opfer wurde auf jeden Fall zweimal ins Gesicht geschlagen“, betont er. Ob der erste Schlag schon in der Gaststätte erfolgte, konnte er allerdings nicht sagen. Es sei möglich, dass die Schläge in einem Abstand von einer guten halben Stunde erfolgt seien, so Thomas Bajanowski.
Der Neurochirurg Andrij Lytvyn half dabei, eine weitere Unklarheit aus dem Weg zu räumen: Die Frage, ob der 41-Jährige noch hätte gerettet werden können. Als das Opfer in das Knappschaftskrankenhaus in Bochum-Langendreer eingeliefert wurde, stellte Andrij Lytvyn sofort fest, dass der 41-Jährige schwere Verletzungen am Gehirn hatte. „Er lag auf dem Tisch und hat weder auf Schmerzen noch auf Licht reagiert“, erzählt der Neurochirurg. Deshalb habe er direkt diagnostiziert, dass das Opfer mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht überleben würde.