Witten.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Wittener Arzt eingeleitet, der bei einer Vertretungsschicht in England einem Patienten versehentlich eine tödliche Überdosis Schmerzmittel gegeben hatte.
Die Entscheidung dafür sei im Gremium einstimmig gefallen, sagt Kammersprecher Volker Heiliger. Das Sozialgericht Münster müsse nun entscheiden, wann verhandelt werde. Der Mediziner wurde bereits zu einem Fachgespräch eingeladen, so Heiliger weiter. Dieses könne bereits im August stattfinden.
Der Wittener war wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Im Ausland darf er seither nicht mehr praktizieren, seine Zulassung für Deutschland hat er aber behalten. Das hat die Bezirksregierung Arnsberg im letzten Herbst noch einmal bestätigt.
Die Kammer wurde jetzt trotzdem tätig, weil „mit der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung die Verletzung der Berufspflichten noch nicht abgegolten ist“, so Heiliger.