Witten. Cannabiskonsum ist jetzt legal. Aber nicht immer und überall. Das stellt Polizei und Ordnungsamt in Witten vor Probleme.
Cannabis ist nun legal. Doch das ist kein Freifahrtschein, sich immer und überall eine Tüte anzustecken. So darf etwa in und um Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Abstand von 100 Metern nicht geraucht werden. Tabu ist auch die Fußgängerzone von 7 bis 20 Uhr. Wie wollen Polizei und Ordnungsamt in Witten das kontrollieren? So recht weiß das noch niemand.
„Wir sind in einem Schwebezustand“, beschreibt Matthias Stobbe, Leiter des Wittener Ordnungsamtes, die momentane Lage. Denn das Gesetz ist zwar bereits in Kraft getreten. Noch fehle aber das dazugehörige Ausführungsgesetz. „Wir hoffen, dass dort dann konkreter dargestellt wird, wie die Zuständigkeiten verteilt sind.“
Warten auf konkrete Vorgaben vom Land
Generell sei die Stadt für Ordnungswidrigkeiten zuständig. Sollte etwa künftig jemand in der Nähe eines Spielplatzes kiffen, könnte das Ordnungsamt einen Platzverweis aussprechen – oder den Vorfall an die Polizei weiterleiten. „Wir sind natürlich mit an Bord, aber prinzipiell sehe ich die Polizei in der Verantwortung“, sagt Stobbe.
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Auch für das Polizeipräsisium Bochum ist das Thema noch alles andere als klar. „Wir befinden uns in einer Umbruchphase“, sagt Sprecher Frank Lemanis. Man sei in Abstimmungen mit Kommunen und Justiz, warte aber noch auf konkretere Vorgaben vom Land. Der Umgang mit Kiffern auf offener Straße werde sich erst einspielen müssen, so Lemanis. Aber er werde den Kolleginnen und Kollegen zunächst „tatsächliche Schwierigkeiten“ bereiten. Gerade wenn es darum geht, abzuschätzen, ob dort, wo gerade ein Joint geraucht wird, auch tatsächlich gekifft werden darf.
Darf hier geraucht werden oder nicht?
Überblickskarten (wie diese) im Internet geben zwar eine grobe Orientierung, wo Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit erlaubt ist und wo nicht. Doch gerichtsfest sind sie sicher nicht. „Die Zonen müssten eigentlich sichtbar sein, damit man es ahnden kann“, sagt Polizeisprecher Frank Lemanis. Eventuell könnte durch Schilder deutlich werden, wo man sich gerade befinde. Doch das dürfte schwierig werden.
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Schließlich sind Gebiete, wo das Jointrauchen erlaubt ist, nicht immer zusammenhängend oder klar abgegrenzt, sondern vielmehr ein Flickenteppich. So wie etwa an der Casinostraße in der Innenstadt, von der nur ein kleiner Teil eine „Kiffer-Zone“ ist, der Rest aber nicht.
Polizei appelliert: Maßvoll mit der Teil-Legalisierung umgehen
„Wir appellieren an alle, mit Maß und Vorsicht an die Sache heranzugehen und sich an den gesetzlichen Rahmen zu halten“, betont deshalb auch Lemanis. Etwa, dass das Rauchen in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen generell nicht erlaubt ist. Auch der sogenannte Strafvervollgungszwang eines jeden Polizisten bleibe unverändert. „Die Kolleginnen und Kollegen werden offenen Auges unterwegs sein.“ Etwa um zu kontrollieren, dass keine Minderjährigen konsumieren, gedealt wird oder die zulässige Höchstmenge Marihuana überschritten wird.
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Unklar sind auch noch die Regelungen für die Gastronomie. Dort gilt in der Regel das Hausrecht. Beim Café Extrablatt hat man schon eine klare Linie gefunden. Hier darf im Außenbereich nicht zum Joint gegriffen werden. Das wäre in Witten ohnehin schwierig, da das Lokal ja mitten in der Fußgängerzone liegt. Doch auch nach 20 Uhr bleibt die „Tüte“ hier verboten. „Wir werden das erst mal nicht erlauben. Wir haben auch viele minderjährige Gäste, da sehen wir uns in der Verantwortung“, sagt Schichtleiter Sascha Okeeffe.
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