Die Freude über eine Erfolgsprämie währte nicht lange beim Großgetriebe-Herstellers Bosch Rexroth.

Nachdem das Unternehmen wegen guter Geschäfte 2008 im April 2009 übertarifliche Zulagen zwischen 500 und 1000 Euro gezahlt hatte, wurden den Mitarbeitern diese Beträge mit dem Weihnachtsgeld (es gibt 55 Prozent) wieder abgezogen. Dagegen wehren sich laut IG Metall über 300 Beschäftigte mit einer Klage vorm Arbeitsgericht.

„Eine solche übertarifliche Leistung darf nicht gegen eine tarifliche Zahlung wie Weihnachtsgeld aufgerechnet werden”, erklärt IG-Metall-Chef Müller. Das sieht Bosch Rexroth anders. Der Konzern verweist auf eine Tariferhöhung, die im Mai 2009 anstand. Während an anderen Standorten eine Verschiebung vereinbart worden sei, habe der Wittener Betriebsrat auf die Erhöhung zum 1. Mai bestanden. Deshalb habe Bosch Rexroth von dem tariflichen Recht Gebrauch gemacht, die Sonderzahlungen mit dem Weihnachtsgeld zu verrechnen. Bosch Rexroth sagt, dies sei vor dem 1. Mai zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung besprochen worden. Die IG Metall sagt das Gegenteil.