Witten. Witten sucht einen Nachfolger für Sozialdezernent Frank Schweppe. Was er oder sie mitbringen muss und was man als Erster Beigeordneter verdient.

Frank Schweppe geht Ende des Jahres in den Ruhestand. Der Erster Beigeordnete der Stadt Witten wird seine vierte Amtszeit nicht mehr beenden. Nun sucht die Stadt einen Nachfolger für den SPD-Mann, der einst selbst Bürgermeister werden wollte. Doch was erwartet einen als Dezernent für Soziales, Jugend, Recht, Sicherheit und Ordnung? Und was sollte die Schweppe-Nachfolgerin oder sein Nachfolger mitbringen?

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Die entsprechende Stellenanzeige ist jetzt auf verschiedenen Portalen online. Nach dieser sucht die Stadt eine „umsetzungsstarke Führungspersönlichkeit“, die Akzente setzt für eine soziale, sichere und familienfreundliche Entwicklung der Stadt. „Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und dynamische Persönlichkeit, die sich durch überdurchschnittliches Engagement, Entscheidungsfreude, Durchsetzungskraft und Kreativität auszeichnet und es versteht, mit dem Bürgermeister und den politischen Gremien der Gemeinde vertrauensvoll und konstruktiv zusammen zu arbeiten“, heißt es in der Stellenbeschreibung.

Grundgehalt von 8657,80 Euro

Wer in Schweppes Fußstapfen tritt, der steht künftig dem Amt für Jugendhilfe und Schule, dem Amt für Wohnen und Soziales, dem Ordnungsamt, dem Rechtsamt, der Bürgerberatung, dem Standesamt und der Organisationseinheit Sport vor. Allein im Jugend- und im Sozialamt sind es rund 500 Mitarbeitende.

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Auch die Aussichten sind nicht schlecht: Eingestellt wird man als sogenannter kommunale/r Wahlbeamtin/Wahlbeamter auf Zeit für die Dauer von acht Jahren. Wird man wiedergewählt, ist man verpflichtet sein Amt weiter zu führen. Bei Besoldungsstufe B3, also monatlich 8657,80 Euro Grundgehalt plus Aufwandsentschädigung, dürfte das nicht schwerfallen.

Bürgermeister und Kämmerer werden Aufgabenbereich vorübergehend übernehmen

Wer sich bewerben will, muss unter anderem die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen. Das wäre etwa die Befähigung zum Richteramt oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom an einer Universität oder Masterabschluss) in einem für die Aufgaben des Dezernates passenden Fachgebiet. Notwendig ist auch eine mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung in der öffentlichen Verwaltung. Alle weiteren Anforderungen finden interessierte Bewerberinnen und Bewerber in der Ausschreibung: hier.

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Bis die Stelle wiederbesetzt ist, werden Bürgermeister und Stadtkämmerer den Geschäftsbereich von Frank Schweppe vertretungsweise übernehmen.

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