Witten. Eigentlich bietet sich die alte Ziegelei in Witten-Herbede als Gewerbefläche an. Doch nichts passiert. Das macht ihre Sanierung so schwierig.
Das Gelände der ehemaligen Ziegelei in Herbede ist nach langem Dornröschenschlaf wieder in den Blick der Öffentlichkeit geraten. Derzeit will die Stadt dort alle noch vorhandenen Ruinen abreißen, damit die Baumaßnahmen an der Wittener Straße sicher ablaufen können. Wirtschaftsförderer hatten zudem im Rahmen eines NRW-weiten Projektes das Areal als mögliche Gewerbefläche unter die Lupe genommen. Und direkt wieder ausgeschlossen. Doch was macht die Nutzung der Fläche in aus Unternehmersicht bester Lage so schwierig?
Altlasten würden dort liegen, eine Sanierung sei finanziell schlicht nicht zu stemmen. Zu diesem Ergebnis waren die Experten der Business Metropole Ruhr gekommen. Auch der Stadt ist bekannt, dass auf dem Gelände Altlasten liegen, welche genau, wisse man aber nicht. Denn das Grundstück liegt seit den 1990er Jahren in der abfall- und bodenrechtlichen Kontrolle des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Kreis sieht bei Gelände der alten Ziegelei in Witten ein abfallrechtliches Problem
Äußerst komplex seien die Probleme, die mit dem Grundstück verbunden sind, sagt Sigrid Brüggen, beim EN-Kreis zuständig für das Sachgebiet Abfallwirtschaft und Bodenschutz. Generell bestehe auf dem rund 2,8 Hektar großen Gelände aber kein Altlastenproblem, sondern vielmehr ein abfallrechtliches. „Da die Ablagerungen dort nicht fester Bestandteil des Grundstücks sind, also nicht dauerhaft mit Grund und Boden verbunden sind, gelten sie rechtlich gesehen als Abfall, nicht als Altlast“, erläutert Brüggen.
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Wenn der Kreis also die ungewollten Überbleibsel eines ehemaligen Schlackenaufbereitungs-Betriebs beseitigen möchte, muss dies nach den Vorgaben des Abfallrechts laufen. Das mache die Beseitigung schwerer, sagt die Geologin. Vor allem müssten höhere technische Anforderungen erfüllt werden. Auch sei nicht klar, wie man überhaupt mit den Ablagerungen umgehen wolle: ablösen oder abdecken? Nur letzteres könnte finanziell darstellbar sein, sagt Brüggen. Die Wittener Firma GDU hatte bereits 2017 einen Vorschlag erarbeitet, wie man die Überreste im Gelände abdecken könne.
Auf dem Grundstück wurde jahrzehntelang Schlacke aufbereitet und illegal abgelagert
Für das Grundstück bestand seit den 1970er-Jahren eine Genehmigung zur Aufbereitung von Schlacken, erteilt durch das damals zuständige Staatliche Umweltamt. Dort wurden etwa Metallrückstände oder Materialien für den Straßenbau von der Schlacke abgetrennt. Über Jahrzehnte habe der Betreiber dann aber in dem weitläufigen Gelände auch mineralische Abfälle aus der Montanindustrie abgelagert, so Brüggen. Hauptsächlich in dem rückwärtig liegenden Steinbruch. Dafür allerdings hatte er keine Genehmigung.
Schon mehrfach habe der Kreis über die Jahre versucht, den Betreiber per Ordnungsverfügung dazu zu bringen, das Gelände von den Ablagerungen zu befreien. Doch der Unternehmer sei mehrfach in die Insolvenz gegangen. 2006 dann war die Firma endgültig pleite und stellte den Betrieb ein. Auch später sei der ehemalige Betreiber und Besitzer des Grundstücks zu keinem Zeitpunkt zahlungsfähig gewesen.
Eigentümer der ehemaligen Ziegelei ist verstorben
Kompliziert macht die aktuelle Situation nun, dass der Eigentümer Ende letzten Jahres verstorben ist. Nach Angaben des Kreise wurde zunächst ein Nachlasspfleger mit der erbrechtlichen Regelung betraut. Noch sei kein Erbe gefunden. Davon, ob noch eine Verwandte oder ein Verwandter gefunden wird, hängt ab, in wessen Zuständigkeit das Grundstück künftig liegen wird. Deshalb müsse man den Ausgang zwingend abwarten.
Aktiv ist der Kreis nach eigenen Angaben auf dem Gelände dennoch. Denn das verlassene Areal wird gerne als wilde Müllkippe missbraucht. Zwei- bis dreimal pro Jahr mache die untere Abfallwirtschaftsbehörde Kontrollgänge vor Ort. Schon mehrfach habe man dabei Abfälle mitgenommen und entsorgt. Außerdem würden die regelmäßig gewaltsam aufgebrochenen Schlösser am Betriebstor ausgewechselt, um einen unbefugten Zutritt so gut wie möglich zu verhindern. Eine akute Gefahrenlage sei aktuell nicht erkennbar.